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Gleichstellung und Chancengleichheit
Unabhängig von kultureller Herkunft, Geschlecht, ethnischer Zugehörigkeit, Behinderung, sexueller Orientierung, Alter und Qualifikation bietet die Stiftung ihren Mitarbeiter*innen Chancengleichheit und schafft somit eine Umgebung, in der Sie sich respektiert und unterstützt fühlenkönnen.
Als Kultur- und Wissenschaftseinrichtung steht die SPK für Weltoffenheit und die Vielfalt in der Gesellschaft. Sie sorgt dafür, dass es keine Ungleichheiten und Diskriminierungen für Mitarbeiter*innen gibt und gewährleistet gleiche Rechte, Möglichkeiten und Ressourcen für alle Beschäftigten. Richtlinien, die Vielfalt und Inklusion fördern, werden von ihr umgesetzt.
Die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern ist der Stiftung ein Kernanliegen und wird auf allen Organisationsebenen umgesetzt. Sie spielt etwa in der Personal- und Führungskräfteentwicklung, im betrieblichen Gesundheitsmanagement und auch in der Implementierung von Gender- und Diversitäts-Perspektiven eine wichtige Rolle.
Gleichstellungsbeauftragte unterstützen die Leitung bei ihren Bemühungen um Gleichstellung in der SPK. Außerdem unterstützen und beraten sie Beschäftigte und Führungskräfte, geben Impulse, vernetzen und fördern einen offenen, toleranten Diskurs zu gleichstellungs- und diversitätsrelevanten gesellschaftlichen Themen.
Seit 2023 ist die Stiftung als Arbeitgeberin durch das audit berufundfamilie zertifiziert, ein Qualitätssiegel für die nachhaltige Gestaltung einer strategischen familien- und lebensphasenbewussten Personalpolitik bzw. familiengerechten Arbeitsbedingungen.
Rahmenbedingungen und Instrumente zur Umsetzung des Gleichstellungsrechts
Die dienstrechtlichen Vorschriften des Bundes und die Regelungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetztes (AGG) sind der rechtliche Rahmen für Gleichstellung innerhalb der Stiftung.
Konkrete Grundlage der Gleichstellungsbemühungen und der damit einhergehenden Chancengleichheit in der SPK sind die Gleichstellungspläne der Stiftung. Gemäß den Anforderungen des Bundesgleichstellungsgesetzes hat die Stiftung zudem einen Gender Equality Plan erstellt, der regelmäßig aktualisiert und überarbeitet wird.
Für die Stiftung als Mitglied der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) sind außerdem die „Forschungsorientierten Gleichstellungsstandards“ verpflichtend. Sie sollen gleichberechtigte Zugangschancen von Frauen für eine Karriere in Hochschulen und anderen Forschungseinrichtungen sicherstellen.
Eine Beschwerdestelle dient als Anlaufstelle bei Problemen: Beschäftigte, die sich rassistisch oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt fühlen, können sich dorthin wenden, damit Abhilfe geschaffen wird.
Maßnahmen zur Umsetzung der Gleichstellung
Mithilfe des audit berufundfamilie arbeitet die SPK daran, ihre Personalpolitik familien- und lebensphasenbewusster auszurichten.
Zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf hat die Stiftung zahlreiche Maßnahmen, wie flexible Arbeitszeitmodelle, Kindernotbetreuung, Kitabelegplätze und betriebliches Gesundheitsmanagement eingeführt. Damit möchte sie Beschäftigte sowohl in der flexibleren Gestaltung ihres Privatlebens als auch bei ihren familiären Interessen und Verpflichtungen unterstützen.
Im Rahmen einer Kooperation mit KidsMobil bietet die Stiftung eine flexible Kindernotbetreuung an. Zudem hat die Stiftung mit FRÖBEL Bildung und Erziehung gGmbH einen Rahmenvertrag über die Bereitstellung von 25 Kita-Plätzen ab dem Kitajahr 2024/25 geschlossen.
Ebenfalls ist die großzügige Gewährung jeglicher Teilzeitarbeitsmodelle eine gute Grundlage für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Lesen Sie hier mehr zurVereinbarkeit von Familie (Privatleben) und Beruf / individuellen Lebensentwürfen!
Weitere Maßnahmen der Gleichstellungsbeauftragten sind die Einrichtung einer AGG-Beschwerdestelle und die kostenfreie Bereitstellung von Menstruationsartikeln.
Wesentlich zur Umsetzung der Gleichstellung in der Stiftung ist die freie Gestaltung der Arbeitszeit. Eine entsprechende Dienstvereinbarung steckt einen weiten Rahmen und gewährt Gleitzeit ohne Kernarbeitszeit, so dass individuelle Bedürfnisse mit dienstlichen Erfordernissen gut in Einklang zu bringen sind.
Ein weiterer Meilenstein ist die Möglichkeiten des mobilen Arbeitens, die neben der zeitlichen auch eine räumliche Flexibilität gewähren.
Durch die Möglichkeit eines Sabbaticals bei unbefristetem Vertrag bekommen Sie Freiräume, längere oder zeitintensivere private Vorhaben zu verwirklichen und damit für sich eine gute Work-and-Life-Balance.
Haben Sie weitere Fragen zur Gleichstellung oder Chancengleichheit? Sprechen Sie uns gern darauf an!
Kontakt

Dokument zum Herunterladen
Weiterführende Links
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Forschungsorientierte Gleichstellungsstandards der Deutschen Forschungsgemeinschaft
Antidiskreminierungsstelle des Bundes
Gleichstellungsberichte der Bundesregierung
Dossier "Kinder Haushalt Pflege -Wer kümmert sich?"
Test zu Mental Load und Equal Care - Wer denkt Zuhause an alles?