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Gender Equality Plan
Chancengleichheit ist das Fundament der Gleichstellungsbemühungen der Stiftung Preußischer Kulturbesitz und essenzieller Bestandteil der gesamten Organisationskultur. Gemäß den Anforderungen des Bundegleichstellungsgesetzes erstellt die Stiftung einen Gender Equality Plan, der regelmäßig aktualisiert und überarbeitet wird.
In der SPK-Geschäftsordnung ist festgeschrieben, dass die Gleichstellung aller Menschen ein Leitprinzip der Stiftungsarbeit ist. Die Förderung von Frauen ist dabei ein besonderes Anliegen. Gewählte Gleichstellungsbeauftragte und Gleichstellungspläne sind dabei seit vielen Jahren gut etablierte Institutionen und Instrumente zur Umsetzung. Nichtsdestoweniger ist Gleichstellung ein Thema, das der ständigen Neuausrichtung und Anpassung an gesellschaftliche Entwicklungen bedarf. Aus diesem Grund unterstützten die Stiftungsleitung sowie die Leitungen der einzelnen Einrichtungen ausdrücklich die Forderung nach einem Gender Equality Plan, der gleichzeitig Voraussetzung ist für die Teilnahme am Forschungsförderprogramm der Europäischen Union, Horizon Europe.
Die Gleichstellungspläne der Stiftung als auch der einzelnen Einrichtungen sind Grundlage der Gleichstellungsbemühungen und der damit einhergehenden Chancengleichheit. Ein kurzer Überblick im Hinblick auf die Anforderungen an einen Gender Equality Plan der EU soll eine erste Orientierung geben.
Commitment der Stiftungsleitung
Die Stiftungsleitung bekennt sich zur Chancengleichheit von Frauen und Männern als eine wesentliche Triebfeder der Kernaufgaben der Stiftung. Vier gewählte Gleichstellungsbeauftragte sowie deren Stellvertreter*innen beraten das Präsidium als auch die Direktionen in allen gleichstellungsrelevanten Angelegenheiten personeller, sozialer und organisatorischer Belange. Die Gleichstellungsbeauftragten sind Teil der Dienststelle, in ihrer Funktion weisungsfrei und nehmen an allen relevanten Gremiensitzungen teil.
Dokumentiert wird die Gleichstellungsarbeit in sechs Gleichstellungsplänen, die jeweils auf die Belange der jeweiligen Einrichtung zugeschnitten sind. Die Gleichstellungspläne sind im Intranet für jeden Stiftungsmitarbeiter und jede Stiftungsmitarbeiterin jederzeit einsehbar.
Ressourcen für die Gleichstellung
Die Gleichstellungsbeauftragten sind für ihre Arbeit freigestellt mit insgesamt dreieinhalb Stellen. Zusätzlich wird die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten des Präsidenten durch eine Verwaltungskraft, die entsprechenden Arbeitsmittel sowie einem Budget für Fortbildungen und Dienstreisen unterstützt.
Datenerhebung und Monitoring
In den Gleichstellungsplänen sind umfangreiche Statistiken eingestellt. Hier werden hinsichtlich verschiedener Parameter die Verteilung der Geschlechter dargestellt. Aktuell erfolgt entsprechend den Anforderungen des Bundesgleichstellungsgesetzes eine Überprüfung der Daten aller zwei Jahre und eine komplette Überarbeitung des Plans aller vier Jahre. Der Turnus der Datenüberprüfung wird auf eine jährliche Überprüfung angepasst.
Entsprechend der Entwicklung der Zahlen wird sowohl die Stiftungsleitung als auch die Einrichtungsleitungen, auf die Umsetzung des Bundesgleichstellungsgesetzes achten und die in den Gleichstellungsplänen beschriebenen Maßnahmen forcieren.
Fortbildung zur Sensibilisierung für Gleichstellungsthemen
Die Stiftung hat ein seit Jahren etabliertes Führungskräfteprogramm bestehend aus drei Modulen. Insbesondere in den Modulen „Rolle als Führungskraft“ wird für diskriminierungsfreies Handeln sensibilisiert unter besonderer Beachtung der Verantwortung der Führungskräfte für dieses Thema. Nochmals geschärft wird dieses Thema aus rechtlicher Sicht im Modul „Rechtliche Grundlagen“.
In stiftungsweiten Netzwerkveranstaltungen standen und stehen Gleichstellungsthemen auf dem Programm, um alle Beschäftigten für dieses Thema zu sensibilisieren.
Eine Arbeitsgruppe „Diversity“ entwickelt weitere Formate zur Sensibilisierung für diskriminierungsfreies Handeln.
Zahleiche individuelle Fortbildungen zu diesem Thema oder auch der Wunsch nach besonderen Schulungen wird im Rahmen der Fortbildungsplanung nachgekommen. Es werden sowohl die Kosten getragen als auch Freistellungen gewährt.
Work-Life-Balance
Das eigene Leben individuell gestalten, indem berufliche, familiäre oder andere lebensplanerische Interessen gut vereinbar sind: dazu bekommen Mitarbeitende ein reichhaltiges Instrumentarium an die Hand.
Eine wesentliche Grundlage ist die freie Gestaltung der Arbeitszeit. Eine Dienstvereinbarung zu Regelungen der Arbeitszeit steckt einen weiten Rahmen und gewährt Gleitzeit ohne Kernarbeitszeit, so dass individuelle Bedürfnisse mit dienstlichen Erfordernissen gut in Einklang zu bringen sind.
Ein weiterer Baustein ist die Möglichkeiten des mobilen Arbeitens, die neben der zeitlichen auch eine räumliche Flexibilität gewähren. Hierzu wurde ebenfalls eine Dienstvereinbarung geschlossen.
Die Möglichkeit eines Sabbatical für unbefristete Mitarbeitende schafft ebenfalls Freiräume, um auch längere oder zeitintensivere private Vorhaben verwirklichen zu können und so zu einer guten Work-Life-Balance zu finden.
Eine Kindernotbetreuung über einen Bildungspartner erleichtert es Eltern, private Betreuungsverpflichtungen kurzfristig zu delegieren.
Hinzu kommt eine großzügige Gewährung jeglicher Teilzeitarbeitsmodelle als gute Grundlage für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Haben Sie Fragen zum Gender Equality Plan? Sprechen Sie uns gern darauf an!