Welfenschatz: SPK wendet sich an U.S. Supreme Court

News vom 21.06.2019

Die SPK ist der Auffassung, dass die Klage auf Restitution des Welfenschatzes nicht vor ein U.S.-amerikanisches Gericht gehört und wendet sich deshalb an den U.S. Supreme Court.

Im Februar 2015 wurde beim U.S. District Court for the District of Columbia in Washington, D.C. eine Klage auf Herausgabe des Welfenschatzes eingereicht (Philipp and Stiebel vs. Federal Republic of Germany and Stiftung Preußischer Kulturbesitz). Unabhängig davon, dass die SPK die Klage für unbegründet hält, war und ist sie der Auffassung, dass dieser Fall – der ein historisches Geschäft zwischen Deutschen in Deutschland betrifft – nicht vor ein U.S.-amerikanisches Gericht gehört. Sie beantragte daher, die Klage wegen Unzuständigkeit abzuweisen (sog. Motion to Dismiss).

In diesem Verfahren wird die Frage der Zuständigkeit der US-Gerichte nach dem amerikanischen Prozessrecht zunächst isoliert geprüft. Bei dieser Prüfung lassen die Gerichte außer Acht, ob die Klage in der Sache begründet ist, und müssen alle Behauptungen der Klägerseite für die Beurteilung der Zulässigkeit der Klage als wahr unterstellen.

Nachdem die Frage der Zulässigkeit bereits vor dem District Court und dem U.S. Court of Appeals for the District of Columbia Circuit erörtert wurde, wendet sich die SPK nun an den Supreme Court.

Auch eine Entscheidung des U.S. Supreme Court wird sich nur auf die Frage beziehen, ob ein amerikanisches Gericht überhaupt für den Fall zuständig ist.

Weitere Informationen

zur Übersicht