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Eigentumsfragen
In den Bestand der Stiftung sind im Laufe der Geschichte Objekte gelangt, deren Herkunft nicht vollständig geklärt ist. Die Stiftung möchte die Eigentumsverhältnisse dieser Objekte klären.
Insbesondere die nationalsozialistische Verfolgungspolitik und der Zweite Weltkrieg haben dazu geführt, dass Kunstwerke und Bücher in die Sammlungen der Stiftung gelangt sind, die ihren vormaligen Eigentümern unrechtmäßig entzogen worden sind. Die Stiftung gibt zum Beispiel unter bestimmten Voraussetzungen Werke zurück, die aus ehemals jüdischem Besitz stammen. Auch in anderen Fällen gibt sie Objekte zurück. Dazu muss nachgewiesen sein, dass diese nicht Eigentum der Stiftung sind, und es muss ein rechtmäßiger Eigentümer bekannt sein.