Eigentumsfragen

In den Bestand der Stiftung sind im Laufe der Geschichte Objekte gelangt, deren Herkunft nicht vollständig geklärt ist. Die Stiftung möchte die Eigentumsverhältnisse dieser Objekte klären.

Insbesondere die nationalsozialistische Verfolgungspolitik und der Zweite Weltkrieg haben dazu geführt, dass Kunstwerke und Bücher in die Sammlungen der Stiftung gelangt sind, die ihren vormaligen Eigentümern unrechtmäßig entzogen worden sind. Die Stiftung gibt zum Beispiel unter bestimmten Voraussetzungen Werke zurück, die aus ehemals jüdischem Besitz stammen. Auch in anderen Fällen gibt sie Objekte zurück. Dazu muss nachgewiesen sein, dass diese nicht Eigentum der Stiftung sind, und es muss ein rechtmäßiger Eigentümer bekannt sein.

Umgang mit NS-Raubgut

Zeichnung „Olivenbäume vor dem Alpillengebirge“ von Vincent van Gogh
© bpk / Jörg P. Anders

Die Nationalsozialisten entzogen den von ihnen Verfolgten systematisch Kunstwerke und Bücher. Die Stiftung sucht für NS-Raubgut, das in ihre Sammlungen gelangte, faire und gerechte Lösung gemäß den Washingtoner Prinzipien. mehr

In der DDR entzogenes Kulturgut

Gemälde „Die beiden Schusterjungen“ von Wilhelm Busch
© bpk / Nationalgalerie, SMB / Andres Kilger

In der DDR sind Kulturgüter ihren Eigentümern unrechtmäßig entzogen worden. Diese Fälle werden von den zuständigen Ämtern zur Regelung offener Vermögensfragen bearbeitet. Auf Anfrage unterstützt die Stiftung diese Ämter. mehr

Fremdbesitz

Historische Aufnahme des Gemäldes „Reiterschlacht“
© Gemäldegalerie, SMB / Jörg P. Anders

Als Fremdbesitz werden Objekte bezeichnet, die nicht Eigentum der Stiftung sind und deren Herkunft ungeklärt ist. Die Stiftung bemüht sich, die rechtmäßigen Eigentümer solcher Objekte zu finden und ihnen diese zurückzuerstatten. mehr