Beirat

Der Beirat hat die Aufgabe, den Stiftungsrat und den Präsidenten in fachlichen Fragen zu beraten. Er verkörpert den externen, unabhängigen Sachverstand für die Stiftungsarbeit.

Der Beirat tagt mindestens einmal jährlich, regelmäßig in Berlin. Der Präsident nimmt an seinen Sitzungen teil. Der Beirat formuliert Stellungnahmen und Empfehlungen in museums-, bibliotheks- und archivfachlichen Fragen sowie wissenschaftlichen Angelegenheiten. Diese sind nicht bindend.

Zusammensetzung

Der Beirat ist mit Vertretern aus bedeutenden deutschen Wissenschafts- und Kultureinrichtungen besetzt. Seine höchstens 15 Mitglieder sind ehrenamtlich tätig. Sie werden von den Regierungen des Bundes und der Länder vorgeschlagen und vom Stiftungsrat berufen. Ihre Amtszeit beträgt fünf Jahre, eine Wiederberufung ist zulässig.

Fachkommissionen

Entsprechend der in der Stiftung vertretenen Sparten bildet der Beirat eine Bibliotheks- und eine Museumskommission. Die Bibliothekskommission ist dabei für alle Bibliotheken und Archive innerhalb der Stiftung zuständig. Die Museumskommission berät zu Fragen aller Museen in der Stiftung. An den Sitzungen der Fachkommissionen kann der Präsident teilnehmen.