Stiftungsrat

Der Stiftungsrat ist das oberste politische Beschlussorgan der Stiftung Preußischer Kulturbesitz. In ihm sind der Bund und die Länder vertreten. Er wählt die Präsidentin oder den Präsidenten der Stiftung und genehmigt den jährlichen Haushalt.

Aufgaben und Zusammensetzung des Stiftungsrates sind im Gesetz und in der Satzung der Stiftung geregelt. Der Stiftungsrat tritt in der Regel zweimal im Jahr in Berlin zusammen. Die Stimmenanteile der Mitglieder sind in der Satzung geregelt.

Zusammensetzung

Der Stiftungsrat hat neun Mitglieder.

Der Bund entsendet satzungsgemäß jeweils eine Vertretung des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien sowie des Bundesministeriums der Finanzen. Die Länder Berlin und Nordrhein-Westfalen sind dauerhaft im Stiftungsrat vertreten. Die übrigen Bundesländer entsenden ihre Vertreterinnen und Vertreter in rotierender Form.

Vorsitz

Der Stiftungsrat wählt seinen Vorsitzenden für die Dauer von drei Jahren.

Traditionell wird das für Kultur zuständige Mitglied des Bundes – seit 1998 ist dies die oder der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien – zum Vorsitzenden gewählt.

Teilnahme weiterer Personen

An den Sitzungen des Stiftungsrates nehmen vier Mitglieder des Deutschen Bundestages mit beratender Stimme teil. Außerdem nehmen die Präsidentin, die weiteren Mitglieder des Vorstandes sowie die oder der Vorsitzende des Beirates als ständige Gäste mit beratender Stimme teil.

Aufgaben

Der Stiftungsrat beruft die Präsidentin oder den Präsidenten sowie die weiteren Mitglieder des Vorstandes und entscheidet über die Besetzung der Leitungen der Einrichtungen der Stiftung. Er erlässt und ändert die Satzung der Stiftung, genehmigt den Stiftungshaushalt, beschließt in Grundsatzfragen und überwacht die Geschäftsführung der Stiftung.

Vorberatende Gremien

Die Sitzungen und Entscheidungen des Stiftungsrates werden in der Vorbereitenden Kommission vorberaten. In diesem Gremium sind alle Stiftungsratsmitglieder durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihrer Fachressorts vertreten.

Bauangelegenheiten werden in der Baukommission des Stiftungsrates vorberaten. In ihr wirken die zuständigen Referate des Bundes und des Landes Berlin mit. Die Baukommission verfügt im Rahmen des vom Stiftungsrat beschlossenen mehrjährigen Bauprogramms auch über Entscheidungskompetenzen.

Auch an den Sitzungen der vorberatenden Gremien nehmen die Präsidentin oder der Präsident sowie die Mitglieder des Vorstandes teil.