Der „verklagte Heuss“. Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz als Gegenstand einer Organklage der Länder. Ein Jahrbuchbeitrag von Martin Hollender

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Karikatur
Aus: Das neue Journal, Jg. 7, 2. 2. 1958, S. 12 – 13

Es war ein juristisches Novum in der Geschichte der Bundesrepublik: 1957 beschloss der Bundesrat, eine Verfassungsklage gegen den Bundespräsidenten Theodor Heuss anzustrengen. Heuss hatte zuvor das Gesetz über die Errichtung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz unterzeichnet – gegen den Willen der Länderkammer. Den Ländern ging es hier weniger um die Sache als um eine grundsätzliche Klärung der Kompetenzen im deutschen Kulturföderalismus. Dennoch stand der lange überfälligen Etablierung der Stiftung damit eine weitere Geduldsprobe bevor.

Der Autor zeichnet dieses Kapitel aus der Gründungsgeschichte der Stiftung fundiert und mit zahlreichen zeitgenössischen Pressestimmen nach. Etwa aus dem Freiburger Stadtanzeiger, der es am 2. Januar 1958 amüsant zusammenfasste: „Die Länder klagen gegen Heussen. Sie streiten sich mit ihm um Preußen (…)“.

Martin Hollender ist wissenschaftlicher Referent in der Generaldirektion der Staatsbibliothek zu Berlin.

Printausgabe:
Jahrbuch Preußischer Kulturbesitz Bd. 51/2015
Hrsg. im Auftrag des Stiftungsrats vom Präsidenten der Stiftung Preußischer Kulturbesitz Hermann Parzinger
Gebr. Mann Verlag
Berlin 2016
472 S. mit 179 überwiegend farbigen Abb.

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Informationen zum Jahrbuch Preußischer Kulturbesitz

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