Stiftung Preußischer Kulturbesitz gibt Kunstwerke aus DDR-Enteignung zurück

Pressemitteilung vom 23.05.2007

Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz hat kürzlich Werke aus dem Kunstgewerbemuseum und der Alten Nationalgalerie an den Erben des in der DDR rechtsstaatswidrig enteigneten Sammlers Helmuth Meißner zurückgegeben.

Die bekannte und umfangreiche Kunstsammlung des Dresdners war 1982 durch das Ministerium für Staatssicherheit und die Finanzbehörden der DDR beschlagnahmt worden. Zwischen 1983 und 1990 wurden Teile davon an die Staatlichen Museen zu Berlin (Ost) übergeben und auf deren Betreiben davor bewahrt, von der damaligen „Kunst und Antiquitäten GmBH Mühlenbeck“ zum Zwecke der Devisenbeschaffung exportiert zu werden. Dies geschah teils im Tausch gegen museumseigene Kunstwerke, teils auch gegen Zahlung. Bis zu ihrer Rückgabe auf der Grundlage des Gesetzes zur Regelung offener Vermögensfragen befanden sich die Werke im Kunstgewerbemuseum (16 Becher, Gläser und Pokale aus dem 17.-19. Jahrhundert) und in der Alten Nationalgalerie (2 Gemälde von Wilhelm Busch).

Drei Werke bleiben den Museen dank des Entgegenkommens des Erben erhalten: Das Gemälde „Die beiden Schusterjungen“ von Wilhelm Busch konnte für die Alte Nationalgalerie angekauft werden; ein böhmisches Becherglas und ein silberner Nürnberger Deckelbecher auf Kugelfüßen wurden für das Kunstgewerbemuseum erworben.

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