Gleichstellung und Chancengleichheit

Gleichstellung und Chancengleichheit sind zentrale Voraussetzungen für eine offene, demokratische und zukunftsfähige Kultureinrichtung. Als größter deutscher Kulturverbund mit Museen, Bibliotheken, Archiven und Forschungsinstituten verstehen wir Vielfalt nicht nur als gesellschaftliche Realität, sondern als Stärke. Unterschiedliche Perspektiven, Erfahrungen und Lebensentwürfe bereichern unsere Arbeit, unsere Sammlungen und unsere Angebote für die Öffentlichkeit.

Gleichstellung

Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist ein zentrales Ziel einer gerechten, modernen und leistungsfähigen Einrichtung. Trotz erheblicher Fortschritte bestehen weiterhin strukturelle Ungleichheiten, insbesondere zulasten von Frauen, etwa in Bezug auf berufliche Aufstiegsmöglichkeiten, die Besetzung von Führungspositionen, Entgeltgerechtigkeit sowie die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf. Der vorliegende Gleichstellungsplan setzt hier an und verfolgt das Ziel, bestehende Benachteiligungen von Frauen systematisch abzubauen und gleiche Chancen in allen Bereichen des beruflichen Werdegangs zu gewährleisten.

Benachteiligungen von Frauen wirken nicht ausschließlich entlang der Kategorie Geschlecht. Im Sinne einer intersektionalen Gleichstellungsperspektive wird anerkannt, dass sich geschlechtsspezifische Ungleichheiten mit weiteren Diskriminierungsmerkmalen überschneiden können, etwa mit Alter, Religion, Behinderung, ethnischer Herkunft, sozialer Lage oder familiären Verpflichtungen. Diese Überschneidungen können bestehende Benachteiligungen verstärken und erfordern differenzierte, zielgruppensensible Maßnahmen. Eine wirksame Gleichstellungspolitik muss daher sowohl den Fokus auf die Förderung von Frauen richten als auch die Vielfalt weiblicher Lebens- und Erwerbsrealitäten berücksichtigen.

Rechtliche Grundlage der Gleichstellung sind insbesondere das Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) sowie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Das BGleiG verpflichtet öffentliche Arbeitgeber ausdrücklich dazu, die Gleichstellung von Frauen und Männern aktiv zu fördern, bestehende Unterrepräsentanzen von Frauen – insbesondere in Führungs- und Entscheidungspositionen – zu beseitigen und strukturelle Nachteile auszugleichen. Ergänzend hierzu schafft das AGG einen umfassenden Schutz vor Benachteiligungen und unterstreicht die Verpflichtung des öffentlichen Dienstes, diskriminierungsfreie Arbeitsbedingungen sicherzustellen.

Chancengleichheit

Gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen bedeutet, bestehende Benachteiligungen abzubauen und allen Menschen faire Zugänge und Entwicklungsmöglichkeiten zu eröffnen. Chancengleichheit bedeutet dabei nicht, alle gleich zu behandeln, sondern unterschiedliche Ausgangslagen zu berücksichtigen, um echte Teilhabe zu ermöglichen. Dies gilt gleichermaßen für unsere Mitarbeiter*innen wie für unsere Nutzenden und Besuchenden. Ein diskriminierungsfreies Arbeitsumfeld bildet die zentrale Grundlage eines toleranten und wertschätzenden Miteinanders und fördert Motivation, Kreativität und Zusammenarbeit. Zugleich sollen barrierearme, inklusive und vielfältige Angebote dazu beitragen, dass sich alle Menschen willkommen fühlen und Kultur als gemeinsamen Raum erleben können.

Unsere Einrichtung bekennt sich ausdrücklich zu den Zielen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, geschlechtlicher Identität, ethnischer Herkunft, rassistischer Zuschreibung, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität wird nicht toleriert. Wir verfolgen dabei einen intersektionalen Ansatz, der berücksichtigt, dass Menschen gleichzeitig von mehreren Diskriminierungsformen betroffen sein können. Entsprechend gehen wir entschieden und präventiv gegen jede Form von Benachteiligung, Ausgrenzung oder Belästigung vor – strukturell, institutionell und im täglichen Miteinander.

Gleichstellung und Vielfalt sind für uns keine Zusatzaufgaben, sondern integrale Bestandteile unseres Selbstverständnisses als öffentliche Kultureinrichtung. Sie stärken unsere Verantwortung gegenüber der Gesellschaft, fördern Qualität und Innovation und sichern langfristig die Relevanz unserer Arbeit für alle.

Rahmenbedingungen zur Umsetzung von Gleichstellung und Chancengleichheit

Die dienstrechtlichen Vorschriften des Bundes und die Regelungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetztes (AGG) und des Bundesgleichstellungsgesetzes (BGleiG) sind der rechtliche Rahmen für Gleichstellung und Chancengleichheit innerhalb der Stiftung.

Konkrete Grundlage der Gleichstellungsarbeit und Chancengleichheit in der SPK ist der Gleichstellungsplan der Stiftung. Gemäß den Anforderungen des Bundesgleichstellungsgesetzes hat die Stiftung zudem einen Gender Equality Plan erstellt, der regelmäßig aktualisiert und überarbeitet wird. Als Mitglied der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) sind die „Forschungsorientierten Gleichstellungsstandards“ für die Stiftung verpflichtend. Sie sollen gleichberechtigte Zugangschancen von Frauen für eine Karriere in Hochschulen und anderen Forschungseinrichtungen sicherstellen.

Seit 2023 ist die Stiftung als Arbeitgeberin durch das audit berufundfamilie zertifiziert, ein Qualitätssiegel für die nachhaltige Gestaltung einer strategischen familien- und lebensphasenbewussten Personalpolitik bzw. familiengerechten Arbeitsbedingungen.

Die offizielle Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, die sogenannte AGG-Beschwerdestelle, ist ein Instrument zur Wahrnehmung der dienst- und arbeitsrechtlichen Fürsorgepflicht im Hinblick auf den Schutz aller Beschäftigten vor Benachteiligung im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses. 

Ein Beschwerdeverfahren bei der AGG-Beschwerdestelle ist möglich in Fällen von Diskriminierung aufgrund von:

  • Ethnische Herkunft, rassistische Zuschreibungen
  • Geschlechtliche Identität
  • Lebensalter
  • Religion / Weltanschauung
  • Sexuelle Identität
  • Behinderung
  • Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten

Interview Einblick in die Gleichstellungsarbeit der SPK (22.11.2023)

Allgemeiner Arbeitsauftrag als Gleichstellungsbeauftragte


Gemeinsam mit ihrem Team unterstützt und berät die Gleichstellungsbeauftragte Beschäftigte, Führungskräfte und die Dienststellenleitung zu allen Themen im Bereich Gleichstellung und Chancengleichheit. Sie gibt Impulse, vernetzt und fördert einen offenen, toleranten Diskurs zu gleichstellungs– und diversitätsrelevanten gesellschaftlichen Themen. Gleichzeitig entwickelt sie Maßnahmen, die allen Beschäftigten die gleichberechtigte Teilhabe am Berufsleben in der SPK ermöglichen sollen.

Die Gleichstellungsbeauftragte wirkt nach innen und außen. Für die Beschäftigten bietet sie Beratung in Fällen von:

  • Herausforderungen und Konflikten im Zusammenhang mit Vereinbarkeit von Beruf und Familie/Pflege
  • Konflikten mit Kolleg*innen und/oder Vorgesetzten
  • sexueller Belästigung
  • Diskriminierung 

und unterstützt bei:

  • Interesse an Sparring, Austausch und Beratung für weibliche Führungskräfte ebenso für weibliche Beschäftigte ohne Führungsverantwortung
  • Interesse an themenspezifischen Gruppen-Beratungsangeboten/ Workshops für Teams, Referate, Abteilungen
  • Interesse an Beratung zur Frauengesundheit im Arbeitskontext
  • Interesse an Unterstützung bei internen Bewerbungen zur beruflichen Weiterentwicklung
  • Interesse bei besonders belastenden persönlichen Situationen im Arbeitskontext

Sie betreibt zu dem Netzwerkgruppen zu den Themen:

  • Migra Frauen*
  • pflegende Angehörige
  • Allein- und Getrennterziehende
  • Queere Eltern

und stellt den Beschäftigten umfangreiches Informationsmaterial auf der internen Kommunikationsplattform zur Verfügung.

Maßnahmen zur Umsetzung von Gleichstellung und Chancengleichheit

 

Audit berufundfamilie

Im Rahmen der Zertifizierung werden konkrete Zielvereinbarungen mit einem dreijährigen Maßnahmenkatalog abgeschlossen. Mehr zur Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Leben.

Mobile Arbeit und flexible Arbeitszeiten

Die Möglichkeit mobil zu arbeiten besteht grundsätzlich für alle Mitarbeiter*innen. Eine entsprechende Dienstvereinbarung, die die Rahmenbedingungen regelt wurde im Januar 2022 verabschiedet. Die SPK verzichtet zudem auf feste Kernarbeitszeiten. Dadurch können – sofern es die Aufgabenbereiche erlauben – weitgehend flexible Arbeitszeitmodelle umgesetzt werden.

Elternzeit und Pflegezeit

Die Stiftung unterstützt und berät (werdende) Eltern oder Mitarbeiter*innen mit Pflegeaufgaben, um im Einzelfall gute und passende Lösungen zu finden. 

Beratungsdienste

Mitarbeiter*innen haben Zugang zu Beratungs- und Unterstützungsangeboten, um sie bei der Bewältigung von beruflichen und familiären Herausforderungen zu unterstützen. Dazu zählen das flächendenkende Angebot der Psychologinnen und Psychologen des Arbeitsmedizinischen Dienstes sowie ein umfangreiches Coaching-Angebot.

Kinderbetreuung

Im Rahmen einer Kooperation mit KidsMobil bietet die SPK eine flexible Kindernotbetreuung an. Diese kann immer dann in Anspruch genommen werden, wenn die Regelbetreuung ausfällt oder Arbeitstermine außerhalb der Regelbetreuungszeiten (am Abend oder am Wochenende) stattfinden. Weitere Informationen finden Sie im Flyer, der hier zum Download bereitsteht.

Die Stiftung stellt ihren Beschäftigten bei Bedarf im Rahmen einer Kooperation mit der FRÖBEL Bildung und Erziehung GmbH zudem bis zu 25 Kita-Plätze zur Verfügung. 

Weitere Informationen zur Kooperation und zu den Kita-Plätzen stehen hier im Flyer zum Download bereit.

Die Beschäftigten der Stiftung können als Angehörige des Öffentlichen Dienstes eine kostenvergünstigte Mitgliedschaft im Sozialwerk.Bund erhalten. Das Sozialwerk.Bund hält unterschiedlichste Angebote bereit (z.B. zur Feriengestaltung). 

Sabbatical

Die Stiftung bietet im Rahmen einer Dienstvereinbarung die Möglichkeit eines Sabbaticals. Ein Sabbatical ist die Möglichkeit einer längeren beruflichen Auszeit unter Fortzahlung der Bezüge. Realisiert wird dies durch Teilzeitarbeit in Form eines besonderen Arbeitszeitmodells.

Haben Sie weitere Fragen zur Gleichstellung oder Chancengleichheit? Sprechen Sie uns gern darauf an!

Kontakt

 Lara  Rossi
Lara Rossi

Gleichstellungsbeauftragte der SPK

+49 030 266 411470

E-Mail