Welfenschatz: SPK stimmt einem Verfahren vor der Beratenden Kommission erneut zu

Press release from 03/03/2025

SPK stimmt Verfahren vor Beratender Kommission trotz ungeklärter Fragen zu – Ziel muss eine Lösung für alle potenziell Berechtigten sein

Der Welfenschatz ist seit 2008 Gegenstand verschiedener Restitutionsforderungen. Bereits 2014 hat die Beratende Kommission nach eingehender Prüfung empfohlen, nicht zu restituieren, weil der Verkauf nicht als verfolgungsbedingter Entzug bewertet wurde. Nachdem die damaligen Antragsteller auch in dem danach von ihnen in den USA angestrengten Verfahren ihre Ansprüche nicht durchsetzen konnten, wandten sie sich nach Bekanntwerden neuer Unterlagen im März 2024 erneut an die Beratende Kommission. Eine weitere Gruppe von möglichen Berechtigten wandte sich im April ebenfalls an die Beratende Kommission. Eine dritte Gruppe möglicher Berechtigter, mit der die SPK in Kontakt ist, hat darauf bislang verzichtet.

Die SPK bekennt sich unmissverständlich zur Umsetzung der Washingtoner Prinzipien von 1998 sowie der zu ihrer Umsetzung ergangenen „Gemeinsamen Erklärung“ von Bund, Ländern und Kommunen von 1999. Sie hat der Beratenden Kommission mit Schreiben vom 25. September 2024 dargelegt, dass sie einer Befassung der Kommission zustimmen würde, aber zunächst noch Fragen unter anderem zur Berechtigung der einzelnen Anspruchsteller zu klären sind, wie es die Verfahrensordnung der Kommission von 2016 vorsieht. Darauf hat die Beratende Kommission gegenüber der SPK nicht reagiert. 

Zwischenzeitlich hat der Vorsitzende der Beratenden Kommission, Herr Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier, Anfang Februar dieses Jahres öffentlich erklärt, dass die Voraussetzungen für eine Befassung durch die Kommission von ihr selbst geprüft würden.

Die SPK hat daraufhin Kontakt mit der Kommission, Antragstellern und weiteren bekannten Erben aufgenommen. Sie hat der Anrufung der Beratenden Kommission nun erneut zugestimmt im Vertrauen darauf, dass sich diese eingehend mit den noch offenen Fragen befassen wird, um eine Klärung auch zwischen den unterschiedlichen Antragstellern herbeizuführen. 

Die SPK hat sich zudem entschiedenen, einen eigenen Antrag bei der Beratenden Kommission zu stellen, damit das Verfahren auch weitere mögliche Ansprüche von bekannten und unbekannten Erben von Welfenschatz-Konsorten berücksichtigt und dafür eine Lösung findet. Eine Empfehlung der Beratenden Kommission sollte für alle potenziell Beteiligten Bestand haben. Ohne dieselbe Verbindlichkeit, wie sie bei einem Verfahren vor der demnächst eingerichteten Schiedsgerichtsbarkeit der Fall wäre, würde eine Empfehlung zu keiner echten Befriedung des Falles führen und möglicherweise weitere Verfahren nach sich ziehen.

Schon einmal sah sich die Stiftung nach einer Empfehlung der Kommission erneuten rechtlichen Schritten von Beteiligten ausgesetzt: Die damaligen Antragsteller hatten die Empfehlung der Beratenden Kommission, den Welfenschatz nicht zu restituieren, nicht akzeptiert. Obwohl sie versichert hatten, dass sie der Empfehlung der Beratenden Kommission folgen würden, versuchten sie ihre vermeintlichen Ansprüche ab 2015 vor US-amerikanischen Gerichten durchzusetzen. Diese erklärten sich nach einem langjährigen Rechtsstreit und einer Entscheidung des Supreme Court 2023 schließlich für unzuständig. Der SPK ist es ein zentrales Anliegen, dass sich ein solcher Verlauf nicht wiederholt.

Aus Sicht der SPK ist dafür die Klärung folgender Aspekte, die auch als Voraussetzungen für die Befassung der Beratenden Kommission in ihrer Verfahrensordnung benannt sind, zentral:

Die ursprüngliche Zusammensetzung des Konsortiums, das den Welfenschatz 1935 verkaufte, ist trotz umfangreicher Recherchen der SPK nicht vollständig bekannt. Zur Geltendmachung einer gerechten und fairen Lösung nach den Washingtoner Prinzipien sind nach der Orientierungshilfe (der sog. „Handreichung“) allerdings nur alle Rechtsnachfolger des Geschädigten gemeinschaftlich berechtigt. Eine solche gemeinschaftliche Geltendmachung liegt derzeit nicht vor.

Es ist bislang auch nicht gelungen, mit den verschiedenen Antragstellern zu dieser Problematik konstruktiv zu sprechen, da sie nicht gemeinsam auftreten. Die SPK sieht sich vielmehr – nach wie vor – konkurrierenden Ansprüchen ausgesetzt.

Verschiedene Rechtsnachfolger einzelner Konsorten werden dabei von verschiedenen Verfahrensbevollmächtigten vertreten. Zudem vertreten die Antragsteller von 2008 weiterhin die Auffassung, sie seien allein „die primär betroffenen Anspruchsteller aus eigenem Recht“ und würden darüber hinaus auch „in der Verantwortung für sämtliche an dieser Sache potenziell Beteiligte als deren Fürsprecher und Rechtswalter“ auftreten können. Dieser Einschätzung haben die Vertreter der anderen bekannten Erben ausdrücklich widersprochen.

Die SPK hat seit 1998 mehr als 50 Restitutionsfälle bearbeitet und dabei unterschiedliche Lösungen gefunden. Über 360 Kunstwerke und mehr als 2000 Bücher sind so an die jeweils berechtigten Erben zurückgegeben worden. Gleichzeitig prüft die SPK weiter aktiv ihre Bestände auf NS-verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut. Die für Provenienzforschung zuständigen Mitarbeiter*innen verfügen über langjährige Erfahrung und haben auch zum Welfenschatz umfassend recherchiert. Aufgrund der Bedeutung des Geschäftes auch 1935 gibt es umfassende Schriftquellen dazu. Nachdem die im Ursprungsverfahren nicht vertretenen Erben nach Alice Koch im Jahr 2022 neue, bis dahin unbekannte Dokumente vorgelegt haben, die zeigen, dass diese Konsortin einige Monate nach Verkauf des Welfenschatzes Reichsfluchtsteuer entrichten musste, hat auch die SPK nochmals versucht, die Zusammensetzung des Konsortiums zu recherchieren und die Fakten zu ergänzen. Bestände aus rund 70 Archiven aus ganz Deutschland, aus Europa und den USA wurden dafür geprüft. Die dabei gefundenen neuen Informationen zeigen nach Einschätzung der SPK jedoch keine nennenswerten Veränderungen hinsichtlich des Ablaufes des Verkaufes des Welfenschatzes. Dazu würde sie im Verfahren von der Beratenden Kommission noch im Detail Stellung nehmen.

Zu den Umständen des historischen Verkaufes des Welfenschatzes 1935: https://www.spkmagazin.de/warum-ist-der-welfenschatz-kein-ns-raubgut.html

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