Welfenschatz: U.S. Solicitor General unterstützt die SPK im Verfahren vor dem Supreme Court

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Press release from 05/28/2020

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Justizministerium der Vereinigten Staaten empfiehlt, dass der U.S. Supreme Court sich mit dem Welfenschatz-Verfahren befasst und vorinstanzliche Entscheidung aufhebt

Im Juni 2019 hat die SPK sich im Restitutionsverfahren um den Welfenschatz an den U.S. Supreme Court gewandt. Sie hat um Entscheidung zu der Rechtsfrage gebeten, ob die Klage gegen sie in den Vereinigten Staaten zulässig ist. Der Supreme Court hat daraufhin den Solicitor General, der als Vertreter des Justizministeriums für die Regierung der U.S.A. spricht, um eine Stellungnahme gebeten.

In seiner am 26.5.2020 veröffentlichten Stellungnahme an das Gericht empfiehlt der Solicitor General ausdrücklich, dass der Supreme Court sich mit den von der SPK vorgelegten Rechtsfragen befassen soll, und unterstützt das Anliegen der SPK, die Entscheidung des vorinstanzlichen Gerichtes aufzuheben, die besagt, dass die Klage in den U.S.A zulässig sei. Die SPK begrüßt diese Stellungnahme und hofft, dass nun der U.S. Supreme Court den Antrag der SPK annehmen und darüber entscheiden wird.

Die Klage auf Herausgabe des Welfenschatzes, um die es geht, wurde im Februar 2015 beim U.S. District Court for the District of Columbia in Washington, D.C. eingereicht (Philipp and Stiebel vs. Federal Republic of Germany and Stiftung Preußischer Kulturbesitz). Unabhängig davon, dass die SPK die Klage inhaltlich für unbegründet hält, war und ist sie der Auffassung, dass dieser Fall nicht vor ein U.S.-amerikanisches Gericht gehört. Die SPK wird in dem U.S.-Verfahren von der Law Firm Wiggin and Dana in New Haven vertreten.

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