Welfenschatz: U.S. Supreme Court entscheidet einstimmig zugunsten der SPK

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Press release from 02/04/2021

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Der U.S. Supreme Court hat im Rechtsstreit um den Welfenschatz gestern über grundsätzliche Rechtsfragen zur Zuständigkeit US-amerikanischer Gerichte entschieden. Er hat die Entscheidung der vorinstanzlichen Gerichte aufgehoben, die den Antrag der SPK auf Klageabweisung abgelehnt hatten, und den Fall zurückverwiesen an den U.S. District Court for the District of Columbia. Dieser muss nun unter Beachtung des heutigen Urteils neu über den Antrag der SPK auf Klageabweisung entscheiden.

Hermann Parzinger, Präsident der SPK, erklärt: „Ich begrüße die einstimmige Entscheidung des U.S. Supreme Court, der Argumentation der SPK im Welfenschatz-Fall zu folgen. Die SPK ist seit langem der Meinung, dass der Fall nicht vor ein US-Gericht gehört. Wir freuen uns darauf, dem U.S. District Court for the District of Columbia unsere rechtlichen Argumente dafür vorzutragen, dass die Klage abzuweisen ist.“
Die einstimmige Entscheidung des Supreme Court, die von Chief Justice John Roberts verfasst wurde, besagt, dass das U.S.-amerikanische Recht nicht für die ganze Welt bestimmend sein könne („United States law governs domestically but does not rule the world“). Sie erklärt auch, dass die Kläger nicht ausreichend dargelegt hätten, dass der Foreign Sovereign Immunities Act eine rechtliche Grundlage für ihre Klage gegen Deutschland biete.

Die SPK ist nicht nur der Auffassung, dass die Klage in den U.S.A. unzulässig ist, sondern sie hält die Klage auch inhaltlich nicht für begründet, weil es sich beim Verkauf des Welfenschatzes 1935 um keinen NS-verfolgungsbedingten Zwangsverkauf handelt. Diese Ansicht basiert auf jahrelanger sorgfältiger Provenienzforschung und wird durch die Empfehlung der Beratenden Kommission aus dem Jahr 2014 gestützt.

Die SPK hat sich der fairen und gerechten Lösung von NS-Restitutionsfällen entsprechend den Washingtoner Prinzipien verpflichtet. Diese sind seit mehr als zwei Jahrzehnten Richtschnur ihres Umgangs mit Restitutionsfragen. In diesen zwanzig Jahren hat sie fast 2000 Kunstwerke und Bücher aus ihren Sammlungen an die Erben von NS-Verfolgten zurückgegeben.

Die Klage auf Herausgabe des Welfenschatzes wurde im Februar 2015 beim U.S. District Court for the District of Columbia in Washington, D.C. eingereicht (Philipp and Stiebel vs. Federal Republic of Germany and Stiftung Preußischer Kulturbesitz). Die SPK wird in dem U.S.-Verfahren von der Sozietät Wiggin and Dana vertreten.

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