Zentraler Schritt für Reform: Bundestag beschließt neues Gesetz über die Stiftung Preußischer Kulturbesitz

News from 01/31/2025

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Der Deutsche Bundestag hat in der Nacht zum 31. Januar mit breitem Konsens das neue Gesetz für die Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) beschlossen. Ab 1. Dezember 2025 treten die Neuerungen in Kraft – mit dem Ziel, die SPK flexibler aufzustellen, Führungsstrukturen effizienter zu gestalten und die internationale Vernetzung zu stärken.

Hermann Parzinger, Claudia Roth, Marion Ackermann (v.l.n.r.)
Hermann Parzinger, Claudia Roth und Marion Ackermann (v.l.n.r.) sprechen vor der Presse. Foto: SPK / Photothek / Florian Gaertner

In der Nacht zum Freitag hat der Deutsche Bundestag das neue Gesetz für die Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) verabschiedet, am 1. Dezember 2025 wird es in Kraft treten. Die Neuregelung soll die SPK effizienter, flexibler und internationaler aufstellen und markiert einen entscheidenden Schritt im Rahmen der Reform.

SPK-Präsident Hermann Parzinger bezeichnet das neue Gesetz als entscheidenden Schritt, um die Stiftung in eine gute Zukunft zu führen. Er betont: „Das Gesetz ist, wenn man so will, der Schlussstein der Reform, gleichzeitig aber auch die rechtliche Grundlage für all die Veränderungen und Neuerungen, die wir in Abstimmung mit der BKM und dem Stiftungsrat der SPK erarbeitet haben. Auf dieser Basis lassen sich nun zeitnah die nächsten Schritte angehen, weshalb der Beschluss noch in dieser Legislatur so wichtig war.“

Mit dem neuen Gesetz wird die Leitung der Stiftung neu organisiert. Künftig wird ein Vorstand aus bis zu sieben Mitgliedern die Geschäfte führen, wobei der oder die Präsident*in mit Richtlinienkompetenz an der Spitze steht. Führungspositionen, einschließlich der Präsidentschaft, werden künftig grundsätzlich zeitlich befristet. Verbeamtungen sollen nur noch in Ausnahmefällen erfolgen.

Auch die Struktur des Stiftungsrats wird verändert. Die Zahl der Mitglieder reduziert sich von 20 auf neun. Sieben Vertreter*innen werden von den Ländern entsandt, wobei Berlin als Sitzland der Stiftung ein gesetztes Mitglied ist. Zusätzlich nehmen vier Mitglieder des Deutschen Bundestages mit beratender Stimme an den Sitzungen teil, um eine engere Verbindung zum Kulturausschuss herzustellen.

Weitere wichtige Änderungen betreffen die Internationalisierung des wissenschaftlichen Beirats, in den neben deutschen auch ausländische Sachverständige berufen werden und dessen Vorsitzende*r eine beratende Stimme im Stiftungsrat erhalten soll, sowie Möglichkeiten für die Integrationen von Stiftungen des Privatrechts in die SPK.

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