Welfenschatz: Court of Appeals bestätigt, dass US-Gerichte unzuständig sind für Klage gegen SPK aus dem Jahr 2015

Pressemitteilung vom 15.07.2023

Nach der einstimmigen Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der USA stoppt das US-Berufungsgericht erneut die Klage auf Rückgabe des Welfenschatz.

Der U.S. Court of Appeals for the District of Columbia hat heute die Entscheidung des Bezirksgerichts (U.S. District Court for the District of Columbia in Washington, D.C.) aus dem Jahr 2022 bestätigt, in der dieses dem Antrag der SPK auf Abweisung der gegen sie angestrengten Restitutionsklage in Bezug auf den Welfenschatz (Guelph Treasure) stattgegeben hat. Diese Entscheidung folgt der einstimmigen Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der USA aus dem Jahr 2021. Dieser hatte 2021 eine frühere Ablehnung des Antrags der SPK auf Abweisung dieser Klage aufgehoben und den Fall zur Entscheidung an das Bezirksgericht zurückverwiesen.

Hermann Parzinger, Präsident der SPK sagt: „Dieses Urteil bestätigt die Auffassung der SPK, dass die Klage auf Rückgabe des Welfenschatzes nicht vor einem US-Gericht verhandelt werden sollte. Die Stiftung ist daher erfreut, dass das Berufungsgericht die Anfechtung unseres Antrags auf Abweisung dieser Klage zurückgewiesen hat.“

Die SPK vertritt seit langem die Auffassung, dass diese Restitutionsklage auch in der Sache unbegründet ist, da der Verkauf des Welfenschatzes im Jahr 1935 kein NS-verfolgungsbedingter Zwangsverkauf war. Zu dieser Auffassung, die auch von der Beratenden Kommission 2014 bestätigt wurde, ist sie nach jahrelanger intensiver Forschung gekommen.

„Die SPK betreibt seit Jahren professionelle Provenienzforschung zu ihren Sammlungen und orientiert sich dabei an den Washingtoner Prinzipien, dem internationalen Standard für Restitutionsangelegenheiten. Wir haben bereits mehr als 350 Kunstwerke und über 2000 Bücher restituiert, um auf diesem Weg Gerechtigkeit für jüdische Familien zu erreichen. Die SPK wird auch weiterhin gerechte und faire Lösungen für all ihre Restitutionsfälle suchen“, so Parzinger abschließend.

Die Klage auf Rückgabe des Welfenschatzes wurde 2015 beim U.S. District Court for the District of Columbia in Washington, D.C. eingereicht (Philipp and Stiebel vs. Federal Republic of Germany and Stiftung Preußischer Kulturbesitz). Die SPK ersuchte den Obersten Gerichtshof der USA im Jahr 2019 zu entscheiden, ob die US-Gerichte für den Fall zuständig sind und ob der Fall, selbst wenn die Zuständigkeit gegeben wäre, abgewiesen werden sollte, weil er besser in Deutschland gelöst werden sollte.

Der Supreme Court gab dem Antrag der SPK statt und erließ Anfang 2021 eine einstimmige Entscheidung, mit der die Ablehnung des Antrags der SPK auf Abweisung der Klage durch das untere Gericht aufgehoben wurde. Es ordnete die Rückverweisung des Falls an das Bezirksgericht an, das unter Beachtung seines Urteils neu über den Antrag der SPK auf Klageabweisung entscheiden sollte. Das Bezirksgericht gab dem Antrag von SPK auf Klageabweisung im Jahr 2022 statt, und die Kläger legten gegen diese Entscheidung Berufung beim Berufungsgericht ein.

Die SPK wird in dieser Angelegenheit in den Vereinigten Staaten von der Anwaltskanzlei Wiggin and Dana vertreten.

Weitere Informationen über den Welfenschatz und einen detaillierten historischen Rückblick auf den Verkauf im Jahr 1935 finden Sie unter: https://www.spkmagazin.de/welfenschatz.html

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