Welfenschatz: U.S. District Court weist Klage ab

Pressemitteilung vom 30.08.2022

Gericht stellt fest: Klage auf Herausgabe des Welfenschatzes unzulässig – Fall gehört nicht vor US-amerikanische Gerichte

Der U.S. District Court for the District of Columbia in Washington, D.C., hat vergangene Woche dem Antrag der SPK auf Abweisung der Klage auf Herausgabe des Welfenschatzes stattgegeben. Die Klage war im Februar 2015 dort eingereicht worden (Philipp and Stiebel vs. Federal Republic of Germany and Stiftung Preußischer Kulturbesitz). Das Gericht stellte nun fest, dass amerikanische Gerichte nicht für eine solche Klage zuständig sind. Damit endet das Verfahren in den USA, sofern nicht die Kläger noch Berufung einlegen.

Hermann Parzinger, Präsident der SPK, sagt dazu: „Wir freuen uns über die Entscheidung des U.S. District Court, die die seit langem bestehende Auffassung der SPK bestätigt, dass diese Klage auf Restitution des Welfenschatzes nicht vor ein amerikanisches Gericht gehört.

Die SPK ist zudem der Ansicht, dass der Verkauf des Welfenschatzes 1935 kein NS-verfolgungsbedingter Zwangsverkauf war und die Klage auf Restitution daher auch in der Sache unbegründet ist. Zu dieser Auffassung, die auch von der Beratenden Kommission 2014 bestätigt wurde, sind wir nach jahrelanger intensiver Forschung gekommen.

Die SPK betreibt seit Jahren professionelle Provenienzforschung zu ihren Sammlungen. Wir haben bereits mehrere hundert Kunstwerke und über 2000 Bücher restituiert und werden uns auch bei allen künftigen NS-Restitutionsfällen um gerechte und faire Lösungen entsprechend der Washingtoner Prinzipien bemühen.“

Das Gericht gab dem Antrag auf Klageabweisung der SPK aus zwei Gründen statt. Zum einen hätten die Kläger zwischenzeitlich eine vollständig neue Argumentation gewählt, um die Zuständigkeit amerikanischer Gerichte zu begründen. Das sei aber unzulässig. Zum anderen hätten die Kläger, selbst wenn das Vorbringen einer neuen Argumentation zulässig gewesen wäre, nicht ausreichend dargelegt, dass die Mitglieder des Händlerkonsortiums keine deutschen Staatsangehörigen gewesen seien. Daher sei die Klage nach dem Grundsatz des Foreign Sovereign Immunities Acts, dass amerikanische Gerichte nicht über Klagen gegen Staaten und ihre Einrichtungen entscheiden dürfen, abzuweisen.

Die Entscheidung des US-Bezirksgerichts folgt auf das Urteil des U.S. Supreme Court vom Februar 2021, das die ursprüngliche Entscheidung zur Ablehnung des Antrags auf Klageabweisung der SPK aufgehoben hatte. Der U.S. Supreme Court wies den District Court an, die von den Klägern erstmals im Verfahren vor dem Supreme Court vorgebrachten Argumente zu prüfen.

Die SPK wird in dem U.S.-Verfahren von der Kanzlei Wiggin and Dana vertreten.

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