SPK restituiert Werke an Oppenheim-Erben

Pressemitteilung vom 22.01.2018

Im Kunstgewerbemuseum und in der Skulpturensammlung der Staatlichen Museen zu Berlin wurden elf Werke identifiziert, die bis 1936 zur Sammlung Margarete Oppenheims gehörten. Für die Werke, die auf unterschiedlichen Wegen in die Museen gelangten, wurde eine faire und gerechte Lösung auf Basis der Washingtoner Prinzipien gefunden. Von den elf zurückgegebenen Stücken hat die SPK fünf für die beiden Museen zurückerworben.

Hermann Parzinger, Präsident der SPK: „Für die gemeinsam gefundene faire und gerechte Lösung möchte ich den Erben von Margarete Oppenheim danken. Die Frage der Auffindung und Rückgabe von NS-Raubkunst ist auch heute noch, fast 20 Jahre nach Verabschiedung der Washingtoner Prinzipien, eine wichtige Aufgabe für die SPK, und ich bin glücklich über jeden geklärten Fall. Deshalb widmen wir uns der Frage der Herkunft der Objekte nicht nur in der täglichen Arbeit der Kuratoren, sondern auch in vertieften, systematisch angelegten Provenienzforschungsprojekten.“

Imke Gielen von der Rechtsanwaltskanzlei von Trott zu Solz Lammek und David Rowland von der Rechtsanwaltskanzlei Rowland & Associates, die die Erben vertreten, erklärten: „Auch wir halten die gefundene Lösung für gerecht und möchten der SPK für ihre faire Herangehensweise danken und begrüßen die nicht nachlassenden Bemühungen der Stiftung zur Klärung der Provenienzen der Kunstwerke in ihren Beständen.“

Margarete Oppenheim (1857 – 1935, geb. Eisner, verw. Reichenheim) war bis zu dessen Tod 1929 mit dem Chemiker und Industriellen Franz Oppenheim verheiratet. Sie besaß eine der größten und wertvollsten Kunstsammlungen Deutschlands, mit zahlreichen Impressionisten, aber auch Porzellan, Majoliken, Fayencen, Silberarbeiten und Kleinplastiken. Sowohl Margarete als auch ihre Erben gehörten wegen ihrer jüdischen Abstammung zu dem von den Nationalsozialisten verfolgten Personenkreis.

Margarete Oppenheim hatte bereits 1933 verfügt, dass die Kunstsammlung von den Testamentsvollstreckern zum von ihnen „geeignetst erscheinenden Zeitpunkt“ versteigert und der Erlös dem Nachlass zugeführt werden sollte. Die Auktion fand im Mai 1936 beim Auktionshaus Böhler statt – zu einem Zeitpunkt also, für den davon auszugehen ist, dass die Testamentsvollstrecker, die ebenso wie die Vorerbin und die Nacherben Juden waren, ihn nicht frei gewählt haben, sondern durch die äußeren Umstände dazu gezwungen waren. Damit ist der Verkauf als verfolgungsbedingt einzustufen. Für die Auktion hatte das Schlossmuseum auf eigene Kosten den Katalog erarbeitet. Eine solche Katalogerstellung ohne Vergütung war damals nicht unüblich und häufig mit der Erwartung verbunden, dass das Museum im Gegenzug Objekte geschenkt bekommen würde.

Bei der Auktion erwarb das Museum insgesamt 24 Objekte, von denen heute noch zehn erhalten sind. Im selben Jahr wurden drei weitere Objekte inventarisiert, die in den Akten als Vermächtnis oder Nachlass Margarete Oppenheim gekennzeichnet sind. Zwei von ihnen sind heute noch vorhanden. Im Rahmen der Recherchen hat das Kunstgewerbemuseum zwei weitere Objekte aus der Sammlung Oppenheim identifiziert, die noch zu Lebzeiten von Margarete als Leihgaben ins Museum kamen und dort verblieben, ohne dass es je zu einer Erwerbung kam. Die gefundene Lösung berücksichtigt all die verschiedenen Aspekte des Falles.

Bei den restituierten und zurückerworbenen Stücken handelt es sich um zwei kunsthistorisch bedeutende Werke der Donau-Schule – eine klagende Maria und ein Johannes von einer Kreuzigungsgruppe des Monogrammisten IP – und drei Porzellane aus dem 18. Jahrhundert aus den Manufakturen Meißen und Frankenthal.

Pressebilder: www.preussischer-kulturbesitz.de/newsroom/presse/pressebilder.html

Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz befasst sich seit Beginn der neunziger Jahre aktiv und verantwortungsbewusst mit der Frage des Umgangs mit verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut. Sie hat bereits in mehr als 50 Restitutionsersuchen unterschiedliche faire und gerechte Lösungen vereinbaren können. Insgesamt hat sie dabei mehr als 350 Kunstwerke und über 1.000 Bücher an die Berechtigten zurückgegeben. Anlass waren meist Rückgabeersuchen. Mit der zunehmenden Aufarbeitung ihrer Bestände durch Provenienzforschung kann die Stiftung aber auch selbst aktiv auf Berechtigte zugehen. Richtschnur ihres Handelns sind dabei stets die Vorgaben der Washingtoner Prinzipien und der „Gemeinsamen Erklärung“ von Bund, Ländern und Kommunen. 

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