Stiftungsrat

Der Stiftungsrat ist das oberste politische Beschlussorgan der Stiftung. In ihm sind die Bundesregierung und die Länder vertreten. Er wählt die Präsidentin oder den Präsidenten und genehmigt den jährlichen Haushalt.

Aufgaben und Zusammensetzung des Stiftungsrates sind im Gesetz und in der Satzung der Stiftung geregelt. 

Zusammensetzung

Der Stiftungsrat tritt in der Regel zweimal im Jahr in Berlin zusammen.

Der Stiftungsrat hat neun Mitglieder. Der Bund entsendet satzungsmäßig jeweils eine Vertretung des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und des Bundesministeriums für Finanzen. Die Länder Berlin und Nordrhein-Westfalen sind ständig im Stiftungsrat vertreten. Die Ländergruppen a) Baden-Württemberg und Niedersachsen, b) Hessen, Reinlad-Pfalz und Sachsen, c) Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen, d) Brandenburg, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern und e) Bayern, Bremen und Saarland entsenden rotierend jeweils ein Mitglied. Die Stimmenanteile der Mitglieder sind in der Satzung geregelt.

Der Stiftungsrat wählt seinen Vorsitzenden und stellvertretende Vorsitzende für die Dauer von drei Jahren. Die Vorsitzenden können wiedergewählt werden. Traditionell wird das für Kultur zuständige Mitglied des Bundes – seit 1998 ist dies der oder die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien – zum Vorsitzenden gewählt. Das für Kultur zuständige Mitglied des Landes Berlin wird regelmäßig zum ersten stellvertretenden Vorsitzenden gewählt.

An den Sitzungen des Stiftungsrates nehmen vier Mitglieder des Deutschen Bundestages mit beratender Stimme teil. Weiterhin nehmen an den Sitzungen auch die Präsidentin, die weiteren Vorstandsmitglieder und die oder der Vorsitzende des Beirates als ständige Gäste mit beratender Stimme teil.

Aufgaben

Der Stiftungsrat beruft die Präsidentin/den Präsidenten, die weiteren Mitglieder des Vorstandes und entscheidet über die Besetzung der Leitungen der Einrichtungen der SPK. Er erlässt und ändert die Satzung der Stiftung, genehmigt den Stiftungshaushalt, beschließt in Grundsatzfragen und überwacht die Geschäftsführung der Stiftung. 

Vorberatende Gremien

Die Sitzungen und Entscheidungen des Stiftungsrates werden in der Vorbereitenden Kommission vorberaten. In diesem Gremium sind alle Stiftungsratsmitglieder durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihrer Fachressorts vertreten.

Bauangelegenheiten werden in der Baukommission des Stiftungsrates vorberaten. In ihr wirken die zuständigen Referate des Bundes und des Landes Berlin. Die Baukommission hat im Rahmen des vom Stiftungsrat zu beschließenden mehrjährigen Bauprogramms auch Entscheidungskompetenzen.

Auch an den Sitzungen der vorberatenden Gremien nehmen die Präsidentin oder der Präsident und der Vorstand teil.