Stiftung Preußischer Kulturbesitz legt Grundhaltung zum Umgang mit menschlichen Überresten in den Sammlungen der Staatlichen Museen zu Berlin vor

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Press release from 03/31/2015

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In den archäologischen und ethnologischen Sammlungsbeständen der Staatlichen Museen zu Berlin befinden sich auch menschliche Überreste. Dazu zählen Knochen, die zum Teil in bearbeiteter Form (z.B. im Fall ethnologischer Artefakte wie Knochenflöten) und z.T. in unbearbeiteter Form (z.B. archäologische Bodenfunde von menschlichen Skelettbestandteilen aus Nekropolen) in die Sammlung gelangt sind, aber auch z. B. ethnologische Objekte aus Haaren, menschlicher Haut usw.

Mit der Übernahme der sogenannten Luschan-Sammlung der Charité, die rund 8.000 Skelette, Schädel und andere menschliche Überreste umfasst, haben sich die Bestände der Staatlichen Museen an menschlichen Überresten erheblich vergrößert und es befindet sich erstmals eine anthropologische Sammlung in der Obhut der Stiftung Preußischer Kulturbesitz. Seit Ende 2011 hat das zur SPK gehörende Museum für Vor- und Frühgeschichte diese Sammlung, die die Charité zuvor unter unzulänglichen Bedingungen in einem Bunker lagerte, umfassend konservatorisch gesichert. Dabei zeigte sich, dass sie zu einem großen Teil aus ethnologischen Sammlungszusammenhängen stammt. Die genaue Herkunft der Bestände soll in den kommenden Jahren sukzessive geklärt werden. Die Kenntnis der Provenienzen ist eine Grundvoraussetzung, um über den weiteren Umgang mit solchen menschlichen Überresten entscheiden zu können, die aus problematischem Kontext stammen könnten. Gemeinsam mit der Berliner Gesellschaft für Anthropologie, Ethnologie und Urgeschichte (BGAEU) erforscht das Museum nun im Rahmen eines Projektes einen ersten Teilbestand der Sammlung hinsichtlich seiner Herkunft.

Aus diesem Anlass hat die Stiftung Preußischer Kulturbesitz mit ihren Staatlichen Museen zu Berlin für den Umgang mit menschlichen Überresten in den Sammlungen die folgenden Grundpositionen formuliert, die Leitlinie des Handelns sowohl für den Umgang mit der Luschan-Sammlung als auch allen anderen menschlichen Überresten in den Beständen der Museen sind. Sie stützen sich auf die Empfehlungen zum Umgang mit menschlichen Überresten in Museen und Sammlungen des Deutschen Museumsbundes.

•    Bei der Arbeit mit den menschlichen Überresten in den Sammlungen ist den Mitarbeitern stets gegenwärtig, dass es sich um Überreste von gewesenen Menschen handelt. Deshalb haben diese Bestände einen besonderen Status, sie sind mit größter Sensibilität und höchstem Respekt zu behandeln. Ihre Verwahrung erfolgt angemessen und würdig, insbesondere auch hinsichtlich der Beschaffenheit der Behältnisse und Räumlichkeiten, in denen sie sich befinden. Unter Berücksichtigung von Maßgaben der präventiven Konservierung (bzgl. Klima, Licht, Schadstoffe, Integrated Pest Management, Verpackungsmaterial und -Methoden), sollte die Aufbewahrung von menschlichen Überresten nach Individuen geordnet, in einem abgetrennten und sichtgeschützten Sammlungsbereich erfolgen. Die Dokumentation muss so gut wie möglich sein und transparent gehandhabt werden. Jede Einbeziehung in eine Sammlungspräsentation bedarf neben einem gesicherten wissenschaftlichen Forschungsstand besonderer Sensibilität.

•    Menschliche Überreste haben auch heute in den Sammlungen einen wichtigen Platz und besitzen einen hohen wissenschaftlichen Erkenntniswert. Sie geben nicht nur Auskunft über die Vergangenheit von Menschen und Kulturen. Vielmehr bilden sie die Grundlage für vielfältige Forschungen, die das Leben der Menschen in der Zukunft verbessern können. Menschliche Überreste geben zum Beispiel Aufschluss über die Entwicklung von Krankheiten in der Vergangenheit, was dazu beitragen kann, diese in der Zukunft besser zu bekämpfen. Sie erlauben Erkenntnisse über Migrationsbewegungen, Ernährungsgewohnheiten früherer Generationen sowie den Umgang mit Tod und Bestattung in verschiedenen Teilen der Erde, die wiederum dazu beitragen können, Fragestellungen der Gegenwart zu verstehen und zu beantworten. Sie sind deshalb auch weiterhin ein unverzichtbarer Teil der Sammlungen, die nicht nur die Grundlage für eigene Forschungen der Museen darstellen, sondern vor allem auch der wissenschaftlichen Öffentlichkeit aller Disziplinen für deren Projekte zugänglich sind.

•    Die menschlichen Überreste sind auf verschiedenen Wegen in die Sammlungen gelangt. in einigen Fällen ist das Wissen darüber, auf welche Weise sie einst Bestandteil einer Sammlung wurden, lückenhaft oder sogar gänzlich verloren gegangen. Für die Staatlichen Museen ist es ein wichtiges Ziel, die Herkunft aller menschlichen Überreste in den Sammlungen sukzessive aufzuklären. Vor jeder weiteren Forschung (sei diese kultur- und sozialanthropologisch, humanbiologisch oder historisch) an und mit menschlichen Überresten hat daher die Provenienzforschung besondere Priorität. Bei der öffentlichen Präsentation von menschlichen Überresten muss die Forschung über den Kenntnisstand der Herkunftsgesellschaft hinausgehen. Der Erwerbungsvorgang muss eindeutig geklärt sein um so sicher zu gehen, dass die menschlichen Überreste nicht durch einen Unrechtskontext in die Sammlung des Museums kamen. Nicht alle Erwerbungsvorgänge im Zusammenhang mit menschlichen Überresten werden den ethischen Anforderungen gerecht, die heute bei der Erwerbung von Sammlungsgut angelegt werden und beispielsweise im ICOM Code of Ethics ihren Niederschlag gefunden haben. Stellt sich bei der Erforschung der Herkunft heraus, dass die Erwerbung unter Umständen stattgefunden hat, die heute als unethisch einzuordnen sind, ist dies zu dokumentieren und verantwortungsvoll über den weiteren Umgang mit dem jeweiligen menschlichen Überrest zu entscheiden.

•    Der Umgang mit den Überresten Verstorbener ist in allen menschlichen Kulturen ein zentrales Thema, wobei sich die Wertvorstellungen in den verschiedenen Kulturen zum Teil stark unterscheiden. Im christlich-abendländischen Bereich stehen die Grabstätten von vor kurzer Zeit verstorbener Menschen unter besonderem Schutz und sie sind Ort der Erinnerung an den Verstorbenen. Dieser – rechtlich und kulturell – besondere Status endet aber nach einigen Jahrzehnten. In aller Regel werden Grabstätten dann aufgelöst. Die Überreste der Verstorbenen werden nach dieser Zeit als Gegenstände behandelt, die auch z.B. ge- und verkauft werden dürfen. Dementsprechend gibt es in Deutschland traditionell nur in wenigen Fällen Vorbehalte dagegen, dass Überreste von Menschen, die seit mehr als 100 Jahren tot sind, im Museum verwahrt werden und auch Gegenstand von Forschungen sind. In einigen anderen Kulturen existieren hierzu grundlegend andere Wertvorstellungen. Zum Teil bestehen erhebliche Vorbehalte dagegen, dass menschliche Überreste überhaupt außerhalb von Begräbnisorten oder geweihten Plätzen aufbewahrt werden. Daneben gibt es teilweise Einwände gegen jede oder bestimmte Arten von Forschung an menschlichen Überresten. Ansichten über den ethisch richtigen Umgang mit menschlichen Überresten sind auch wandelbar, solche Veränderungen sind weltweit zu beobachten. In diesem Spannungsfeld verschiedener und sich verändernder Ansichten nehmen die Mitarbeiter der Staatlichen Museen die Aufgabe wahr, die ihnen anvertrauten Sammlungen zu bewahren und für die Öffentlichkeit nutzbar zu machen. Dabei versuchen sie, die verschiedenen Auffassungen soweit wie möglich zu berücksichtigen und in Einklang zu bringen. Sind menschliche Überreste einer bestimmten Herkunftsgesellschaft zuzuordnen, werden insbesondere die Wertvorstellungen dieser Gesellschaft in alle Überlegungen einbezogen. Soweit möglich wird Kontakt zu Vertretern dieser Herkunftsgesellschaft aufgenommen, um sie in Überlegungen zum Umgang mit den Überresten einzubinden. Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Erwartungen und Wünsche hier unterschiedlich sind, so dass versucht werden soll, jeweils eine Lösung zu finden, die dem Einzelfall gerecht wird.

•    In Einzelfällen können die Umstände, unter denen die Überreste eines Menschen ins Museum gekommen sind, soweit von heutigen ethischen Maßstäben abweichen, dass der weitere Verbleib dieser Überreste im Museum fragwürdig erscheint. Ebenso kann es sein, dass es nachhaltige Einwände der Herkunftsgesellschaft gegen den weiteren Verbleib der Überreste im Museum gibt. In diesen Fällen ist eine sorgfältige Abwägung aller Belange vorzunehmen. Das weitere Vorgehen ist gegebenenfalls mit den Vertretern der Herkunftsgesellschaft zu erörtern. Dies setzt jedoch voraus, dass eine klare Zuordnung der Überreste zu einer solchen Herkunftsgesellschaft möglich ist. Es ist dann – gegebenenfalls im Zusammenwirken mit den Vertretern der Herkunftsgesellschaft – eine verantwortungsvolle Entscheidung über den weiteren Umgang zu treffen und diese schriftlich sowie mit dem Museumsdokumentationssystem Museum Plus zu dokumentieren. Diese kann auch in einer Übergabe der Überreste an die Herkunftsgesellschaft bestehen, falls diese dies wünscht. In besonderen Einzelfällen ist auch dort, wo Überreste keiner Herkunftsgesellschaft zuzuordnen sind, eine Bestattung der Überreste denkbar.

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