Geschichte der Stiftung Preußischer Kulturbesitz

Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz wurde 1957 in der Bundesrepublik Deutschland gegründet. Hintergrund war die endgültige Auflösung des Staates Preußen zehn Jahre zuvor. Dadurch musste die Frage des Eigentums an dessen bedeutenden öffentlichen Sammlungen neu geregelt werden. Der Stiftung wurden diese Sammlungen durch das Errichtungsgesetz als Eigentum überantwortet. Sie sollte bis zu einer Neuregelung nach der Wiedervereinigung Deutschlands die ihr übertragenen preußischen Kulturgüter bewahren, pflegen und ergänzen. Mit dem Einigungsvertrag von 1990 übernahm die Stiftung auch jene vormals preußischen Bestände, die in DDR-Einrichtungen bewahrt worden waren.

Die preußischen Sammlungen nach dem Zweiten Weltkrieg

Die öffentlichen Kunstsammlungen, Bibliotheks- und Archivbestände Preußens waren nach Ende des Zweiten Weltkrieges an verschiedenen Orten innerhalb und außerhalb Deutschlands verstreut. Dies war eine Folge der Auslagerungen der Bestände aus Schutzgründen während des Krieges. Ein Teil war nunmehr auf polnischem Gebiet gelegen. Umfangreiche Bestände wurden durch die Rote Armee in die Sowjetunion abtransportiert. Die in den drei westlichen Besatzungszonen aufgefundenen preußischen Kulturgüter wurden zunächst an verschiedenen Sammelpunkten, den Collecting Points, zusammengefasst.

Am 16. Februar 1947 ordnete der Alliierte Kontrollrat die Auflösung des Staates Preußen an. Die Bundesländer Hessen, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg übernahmen als dessen Nachfolgestaaten treuhänderisch die Verantwortung für jene öffentlichen preußischen Kulturbestände, die sich nun auf ihrem Territorium befanden.

Gründung einer bundesunmittelbaren Stiftung „Preußischer Kulturbesitz“

Die neu gegründete Bundesrepublik Deutschland machte die Zusammenführung des preußischen kulturellen Erbes zu einer nationalen Aufgabe. Das 1949 verabschiedete Grundgesetz gab dem Bund die Möglichkeit, Fragen zum Vermögen nicht mehr bestehender Länder bei überwiegendem Interesse des Bundes gesondert zu regeln. Sein Artikel 135 (4) war die rechtliche Grundlage für die Schaffung einer Stiftung "Preußischer Kulturbesitz".

Am 25. Juli 1957 verabschiedete der Bundestag das "Gesetz über die Errichtung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz und zur Übertragung von Vermögenswerten des ehemaligen Landes Preußen auf die Stiftung". Eigentum und Verwaltung des preußischen Kulturbesitzes wurden einer vom Bund und den Ländern gemeinsam zu tragenden bundesunmittelbaren Stiftung des öffentlichen Rechts anvertraut. Einige Länder und der Bundesrat hielten diese Lösung zunächst für unvereinbar mit dem Grundgesetz und klagten vor dem Bundesverfassungsgericht. Dessen Urteil vom 14. Juli 1959 bestätigte jedoch die Verfassungsmäßigkeit des Errichtungsgesetzes.

Am 25. September 1961 nahm die Stiftung Preußischer Kulturbesitz ihre Arbeit auf. An diesem Tag traf der Stiftungsrat, ihr politisches Leitungsorgan, erstmals in Berlin zusammen. Zum ersten Präsidenten, der bis 1967 noch Kurator genannt wurde, wählte der Stiftungsrat Hans-Georg Wormit. Mit seinem Amtsantritt im März 1962 wurde die Stiftung voll funktionsfähig.

1974 unterzeichneten die Bundesregierung und die damals elf Bundesländer ein Abkommen über die gemeinsame Finanzierung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz.

Die preußischen Bestände im geteilten Deutschland

West-Berlin bemühte sich nach der Berlin-Blockade 1948/49 zunächst vergeblich um eine Rückkehr der Sammlungen aus den übrigen Bundesländern. Der überwiegende Teil der Bestände und Einzelobjekte kehrte jedoch bis Mitte der 1950er Jahre in den Westteil der Stadt zurück. Lediglich die nicht transportfähigen Kulturgüter verblieben zunächst im Westen Deutschlands. Charlottenburg und Dahlem dienten als erste Standorte für die Unterbringung der Sammlungen wie auch für die Verwaltung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz. Am Kulturforum schuf die Stiftung ab den 1960er Jahren einen weiteren Museums- und Bibliotheksstandort. 

Im östlichen Sektor Berlins nahmen die Museen auf der Museumsinsel und die Staatsbibliothek im Haus Unter den Linden bereits kurze Zeit nach Kriegsende wieder ihren Betrieb auf. Sie bewahrten jene Bestände, die in Berlin beziehungsweise in der sowjetischen Besatzungszone verbliebenen waren. Die im Ostteil der Stadt befindlichen Museen wurden nach der Gründung der DDR zu den Staatlichen Museen zu Berlin zusammengefasst. Die im Krieg stark beschädigten Häuser wurden teilweise wiederhergestellt und in Betrieb genommen.

Im Jahr 1958 gab die Sowjetunion bedeutende Teile der zu Kriegsende von der Roten Armee abtransportierten Bestände aus öffentlichen deutschen Kultureinrichtungen an die DDR zurück. In die Staatsbibliothek (Ost) kehrten zudem verschiedene Bestände zurück, die während des Krieges in deutsche Ostgebiete ausgelagert worden und nach 1945 in polnische Einrichtungen gelangt waren.

Durch die Teilung Deutschlands waren Sammlungsbestände willkürlich auf Ost- und Westberlin verteilt. Zusammengehörige Bestände waren auseinandergerissen. Dies machte ihre Erforschung in den Sammlungskontexten schwierig oder gar unmöglich.

Zusammenführung der preußischen Bestände und Institutionen unter dem Dach der Stiftung nach 1990

Der deutsche Einigungsvertrag vom 3. Oktober 1990 übertrug der Stiftung Preußischer Kulturbesitz die Aufgabe, die preußischen Sammlungen aus beiden Teilen Berlins sowie Merseburg und anderen Standorten in der ehemaligen DDR zusammenzuführen. Zum 1. Januar 1992 erfolgte die organisatorische Zusammenführung der Museen sowie beider Staatsbibliotheken. Damit waren die in Berlin erhaltenen Bestände und Unterlagen zu den Sammlungen in ihrer Gesamtheit zu erfassen. Eine grundlegende Aufarbeitung der Bestände wurde möglich.

Dem Abkommen des Bundes und der Länder zur gemeinsamen Finanzierung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz aus dem Jahr 1974 traten nun auch die fünf neuen Bundesländer bei. An dieser föderalen Trägerschaft der Stiftung zeigt sich, dass alle Beteiligten die Wahrung des preußischen kulturellen Erbes als eine gesamtstaatliche Aufgabe ansehen und annehmen.

Zeitleiste - Geschichte der Stiftung Preußischer Kulturbesitz

1957

Gesetz zur Errichtung einer Stiftung "Preußischer Kulturbesitz" und zur Übertragung von Vermögenswerten des ehemaligen Landes Preußens an die Stiftung

1961

Beginn der Geschäftstätigkeit der Stiftung mit der ersten Zusammenkunft des Stiftungsrates

1962

Beginn der Amtszeit von Hans-Georg Wormit als Präsident der Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Zur Stiftung Preußischer Kulturbesitz gehörten zu diesem Zeitpunkt: die Staatlichen Museen zu Berlin, die Staatsbibliothek zu Berlin, das Ibero-Amerikanische Institut und das Staatliche Institut für Musikforschung.

1963

Übernahme des Geheimen Staatsarchivs Preußischer Kulturbesitz, das 1946 zum Hauptarchiv für Behördenakten ernannt worden war und sich bis 1963 in der Verwaltung des Landes Berlin befand

1975

Übernahme der gemeinsamen Finanzierung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz durch den Bund und alle Bundesländer

1977

Abschluss der 1964 begonnenen Rückführung der Bestände der Staatsbibliothek von Marburg nach Berlin
Beginn der Amtszeit von Prof. Dr. Werner Knopp als Präsident der Stiftung Preußischer Kulturbesitz

1990

Übernahme der Trägerschaft für die im Ostteil Berlins, in Merseburg und anderen Standorten in der ehemaligen DDR befindlichen preußischen Sammlungen durch die Stiftung Preußischer Kulturbesitz im Rahmen des deutschen Einigungsvertrags

1992

Beitritt der fünf neuen Bundesländer zur Stiftung Preußischer Kulturbesitz

1996

Unterzeichnung eines unbefristeten Abkommens über die gemeinsame Finanzierung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz durch die Ministerpräsidenten der Länder und den Bundeskanzler

1998

Wahrnehmung der Amtsgeschäfte des Präsidenten der Stiftung durch Vizepräsident Norbert Zimmermann

1999

Beginn der Amtszeit von Prof. Dr. h.c. Klaus-Dieter Lehmann als Präsident der Stiftung
Verabschiedung des Masterplans Museumsinsel
Eintrag der Museumsinsel Berlin in die UNESCO-Welterbeliste

2008

Beginn der Amtszeit von Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Hermann Parzinger als Präsident der Stiftung

2011

Aufnahme der Stiftung Preußischer Kulturbesitz als Mitglied in die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)