Meldestelle für Hinweisgeber

Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (vollständige Bezeichnung: Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden – HinSchG)sollen zukünftig Whistleblower – Hinweisgeber*innen zu Straftaten und Ordnungswidrigkeiten – besser geschützt werden.

Das Gesetz gilt für die Meldung von Verstößen, die strafbewehrt sind und für die Meldung von bußgeldbewehrten Verstößen, wenn die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib, Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient sowie für die Meldung weiterer im Gesetz im einzelnen aufgezählte Rechtsverstöße.

Hinweisgeber*innen übernehmen Verantwortung für die Gesellschaft und verdienen daher Schutz vor Benachteiligungen, die ihnen wegen ihrer Meldung drohen und sie davon abschrecken können. Durch das Hinweisgeberschutzgesetz werden Hinweisgeber*innen (sog. Whistleblower) geschützt und einheitliche Standards zur Meldung von Missständen und zum Schutz der Meldenden vorgeschrieben.

Zentral ist dabei die Einrichtung von Meldestellen, die die Informationen der Hinweisgeber*innen über Verstöße besonders vertraulich entgegennehmen.

Hinweisgeber*innen stehen mehrere Meldekanäle zur Verfügung − so können Informationen zu Verstößen per E-Mail, per Telefon oder auch per Brief an die Meldestelle übermittelt werden; auch persönliche Gespräche sind möglich.

Die wichtigsten Fragen zum Hinweisgeberschutz und dessen Anwendungsbereich sind hier in den FAQ zu finden.

Externe Meldestelle

Hinweisgebende Personen dürfen wählen, ob sie sich zunächst an die interne oder an die externe Meldestelle der zuständigen Behörde wenden.

Eine zentrale externe Meldestelle ist beim Bundesamt für Justiz (BfJ) eingerichtet. Hier gelangen Sie zur BfJ-Hinweisgeberstelle.

Sie sollten jedoch in den Fällen, in denen wirksam gegen den Verstoß vorgegangen werden kann und sie keine Repressalien befürchten, die Meldung an eine interne Meldestelle bevorzugen.

Interne Meldestelle

Wir sind für Sie über folgende Wege zu erreichen:

Whistleblower-Anrufbeantworter: 030 266 410 038

Wenn Sie Ihre Meldung auf den Anrufbeantworter sprechen, stimmen Sie automatisch der Tonaufzeichnung des Gespräches zu.

Whistleblower-Briefkasten: PDF mit Wegbeschreibung

Briefe über die Post oder Hauspost:

vertraulich, verschlossen

Stiftung Preußischer Kulturbesitz

Meldestelle für Hinweisgeber
Von-der-Heydt-Str. 16-18
10785 Berlin

Wir behandeln Ihre Meldung vertraulich und melden uns innerhalb von 7 Tagen zurück.

Ansprechpartner*innen

 Ulrike  de Paly

Ulrike de Paly

 Innenrevision

+49 030 266 410 038

Kontakt für allgemeine Anfragen

Sollten Sie eine allgemeine Anfrage haben oder Ihnen Ihre Ansprechperson innerhalb der Stiftung nicht bekannt sein, dann wenden Sie sich bitte an die Zentrale.

Zentrale

+49 030 266 412889

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