Bund und Länder beschließen neues Finanzierungsabkommen für die SPK
News from 01/03/2025
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Bundeskanzler Olaf Scholz und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder haben sich im Umlaufverfahren auf ein neues Finanzierungsabkommen für die Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) geeinigt. Bund und Länder werden ihre jährlichen Beiträge zur Finanzierung der SPK ab 2026 um insgesamt 12 Mio. € erhöhen, wovon der Bund 9 Mio. € tragen wird / Parzinger: Historischer Schritt und bedeutendes Signal für den Reformprozess
Demnach erhöhen neben dem Bund alle Länder künftig ihren Finanzierungbeitrag um zehn Prozent. Das bedeutet eine Steigerung des Sockelbetrags der Betriebskosten der SPK um 12 Millionen Euro auf 134.978.800 Millionen Euro. Die Zuschüsse der Länder waren – mit Ausnahme Berlins – seit 1996 nicht mehr angestiegen. Ihr Anteil am Sockelbetrag der Betriebskosten beträgt nun rd. 33,7 Millionen Euro, der Bund trägt die restlichen 75 Prozent in Höhe von rd. 101,2 Millionen Euro.
Nach einer Beteiligung der Länderparlamente soll das neue Finanzierungsabkommen bis zum 12. März 2025 vom Bundeskanzler sowie den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder unterzeichnet werden und zum 1. Januar 2026 in Kraft treten. Das Finanzierungsabkommen ist Teil des umfangreichen Reformprozesses, den Bund und Länder gemeinsam mit der SPK angestoßen haben. Das Bundeskabinett hat den Regierungsentwurf für ein neues SPK-Gesetz am 13. November 2024 beschlossen. Dieses wurde bereits in den Bundestag eingebracht.
SPK-Präsident Hermann Parzinger erklärt: „Ich danke Bundeskanzler Olaf Scholz und den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder von Herzen für dieses starke Signal. Mein Dank gilt auch Kulturstaatsministerin Claudia Roth und ihrem Haus. Dieser Beschluss ist nicht anders als historisch zu nennen. Erstmals seit fast drei Jahrzehnten erhöhen die Länder ihren Finanzierungsbeitrag für die SPK. Wir wissen, wie angespannt die Lage der öffentlichen Haushalte in dieser Zeit überall ist. Umso bedeutender ist dieser Schritt. Er ist auch eine Anerkennung der erfolgreichen Reformanstrengungen der Stiftung, die schon 2025 zum Abschluss gebracht werden. Bund und Länder haben Wort gehalten, sie sind aktive Träger der Stiftung und unterstützen damit unseren Reformprozess nach Kräften. Die SPK, das wird auch an diesem Tag wieder deutlich, ist ein Kind des Kulturföderalismus und wirkt deutschlandweit. Dem berechtigten Wunsch der Länder, neben Berlin auch stärker mit Ausstellungen und Projekten in den Ländern präsent zu sein, tragen wir mit einem Föderalen Programm Rechnung, das wir im Rahmen der Reform strukturell und inhaltlich neu ausgerichtet haben. Um die SPK-Reform zu einem guten Ende zu bringen, ist es jetzt zentral, dass das neue Stiftungsgesetz noch in dieser Legislaturperiode vom Deutschen Bundestag beschlossen wird.“