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Zentrale Vergabestelle
Als bundesunmittelbare Stiftung des öffentlichen Rechts (Teil der mittelbaren Verwaltung) ist die Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) bei Beschaffungsprozessen an das öffentliche Vergaberecht gebunden. Die Zentrale Vergabestelle (ZVS) sorgt für den reibungslosen Ablauf dieser Prozesse.
Seit 2019 ist die Zentrale Vergabestelle (ZVS) stufenweise für alle Beschaffungen der SPK und ihrer Einrichtungen zuständig. Überdies ist die SPK eine der Pilotbehörden für das zukünftige Vergabemanagementsystem des Bundes (VMS Bund), das über Schnittstellen zu den unterstützenden Beschaffungssystemen einen medienbruchfreien Betrieb sicherstellen soll.
Für die Durchführung der Vergabeverfahren wendet die Stiftung externe, digitale Prozesse über die e-Vergabe-Plattform des Bundes an. Über e-Vergabe online finden Sie auch unsere Ausschreibungen.
Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK). Die Zentrale Vergabestelle (ZVS) weist auf die zulässigen Rechtsbehelfe und einzuhaltenden Fristen hin. Bei Fragen, Unklarheiten etc. bitten wir Sie, sich mit uns unter der beistehenden Adresse in Verbindung zu setzen.