Stiftungsrat macht Weg für Rückgaben nach Namibia und Tansania frei

Pressemitteilung vom 27.06.2022

23 Objekte des Ethnologischen Museums sollen dauerhaft in Namibia bleiben – auch Vereinbarung über Rückführungen nach Tansania möglich

Namibia

23 Objekte aus der Sammlung des Ethnologischen Museums der Staatlichen Museen zu Berlin können dauerhaft in Namibia verbleiben. Der Stiftungsrat der Stiftung Preußischer Kulturbesitz unter Vorsitz von Kulturstaatsministerin Claudia Roth ermächtigte am Montag SPK-Präsident Hermann Parzinger „mit den zuständigen Stellen in Namibia zu gegebener Zeit eine Vereinbarung über den Verbleib" der Objekte zu schließen.

Wie bereits berichtet, waren die Objekte Ende Mai im Rahmen des partnerschaftlichen Forschungsprojekts „Confronting Colonial Pasts, Envisioning Creative Futures“ mit der Museums Association of Namibia (MAN) in das afrikanische Land gereist und sollen dort erforscht werden. Es handelt sich u.a. um historische Alltagsgestände, Schmuck, Werkzeuge und Mode. Das von der Gerda Henkel Stiftung geförderte Projekt basiert auf kooperativer Provenienzforschung mit Expert*innen aus Namibia in Berlin.

„Wir wissen, wie bedeutend diese Objekte für Namibia sind. Es handelt sich um sehr frühe Stücke, von denen in Namibia selbst wegen der gewaltsamen Kolonialisierung keine Vergleichsobjekte mehr erhalten sind. Wenn wir diese Objekte jetzt restituieren, dann unterstützen wir unsere namibischen Partner bei Rekonstruktion der Geschichte ihres Landes“, sagt Hermann Parzinger.

Tansania

Der Stiftungsrat hat den Präsidenten auch dazu ermächtigt, eine Vereinbarung über die Rückführung von Objekten aus Tansania zu schließen, die als Kriegsbeute aus dem Maji-Maji-Krieg und weiterer Kriege seit der Kolonialeroberung identifiziert wurden.

Diese Kriegsbeuten sowie weitere Bestände aus Tansania waren in den letzten Jahren Gegenstand von Kooperationsprojekten mit Partner*innen in Tansania, unter anderem Kollegen der Universität Dar-Es-Salaam und des National Museum of Tanzania. Das Pilotprojekt „Tansania/Deutschland: Geteilte Objektgeschichten?“ widmete sich der Erforschung der Provenienz von kolonialzeitlichen Beständen aus dem heutigen Tansania. Es schloss mit einer Wanderausstellung ab, die auch im Maji Maji Memorial Museum in Songea gezeigt wurde. Aktuell laufen weitere Forschungskooperationen zur Vertiefung von Provenienz und Bedeutung der Bestände aus Tansania, etwa die Projekte „Kollaborative Provenienzforschung zu Sammlungen aus Tansania am National Museum and House of Culture in Dar es Salaam und dem Ethnologischen Museum Berlin“ (in Zusammenarbeit mit dem National Museum of Tanzania, der Universität Dar es Salaam und der Humboldt-Universität, gefördert durch die Gerda Henkel Stiftung) und „Umstrittenes Eigentum“ im DFG-Sonderforschungsbereich „Affective Societies“, das vor allem auf Objekte der Volkes der Maasai fokussiert.

Zur Eröffnung des Ostflügels des Humboldt Forums im September 2022 wird sich eine Ausstellung der kritischen Betrachtung der Tansania-Sammlung widmen und deren kolonialzeitliche Kontexte beleuchten. Die Objekte aus dem Maji-Maji-Krieg und weiteren gewaltsamen Aneignungskontexten werden voraussichtlich 2024 im Rahmen einer Präsentation zur „Geschichte Tansanias“ gezeigt werden, die derzeit gemeinsam mit Partner*innen aus Tansania, insbesondere dem National Museum of Tanzania, erarbeitet wird. Beide Seiten sind sich einig, dass die Ereignisse der Kolonisierung Tansanias und des Maji-Maji-Krieges, die in Deutschland weitgehend vergessen sind, aber in Tansania eine große Rolle im öffentlichen Bewusstsein spielen, auf diese Weise der deutschen und internationalen Öffentlichkeit nähergebracht werden sollen. Anschließend wird ihre Rückgabe an Tansania erfolgen.

Hermann Parzinger: „Da wir uns mit den Partnern darüber einig sind, dass diese Objekte aus Tansania, die in einem eindeutigen Gewaltkontext angeeignet wurden, nicht dauerhaft in Deutschland verbleiben sollten, freue ich mich, dass der Stiftungsrat mich nun bevollmächtigt hat, mit den zuständigen Stellen in Tansania eine Vereinbarung über eine Rückführung zu schließen.“

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