Stiftungsrat macht Weg für die Rückkehr der Ngonnso’ nach Kamerun frei

Pressemitteilung vom 27.06.2022

Parzinger: Objekt wird von den Nso’ als Muttergottheit betrachtet und hat große spirituelle Bedeutung für die Herkunftsgesellschaft

Der Stiftungsrat der Stiftung Preußischer Kulturbesitz hat in seiner heutigen Sitzung SPK-Präsident Hermann Parzinger ermächtigt, mit den zuständigen Stellen in Kamerun eine Vereinbarung über die Rückführung der sogenannten Ngonnso’ zu schließen.

Die als Ngonnso’ bezeichnete weibliche Figur stammt aus dem historischen Königreich Nso’ im Nordwesten Kameruns und kam 1903 als Teil der Schenkung des Kolonialoffiziers Kurt von Pavel in die Sammlung des Ethnologischen Museums der Staatlichen Museen zu Berlin.

Nach mehreren Jahren des Kontaktes mit Vertretern der Nso’ und der Regierung von Kamerun intensivierte sich der Austausch im vergangenen Jahr, u.a. durch Vermittlung von Frau Sylvie Njobati von der zivilgesellschaftlichen Initiative „Bring Back Ngonnso’“. Im Dezember 2021 tauschten sich Vertreter der Nso’-Communitiy in Kamerun und Deutschland, Museumsvertreter*innen und Wissenschaftler*innen aus Deutschland zur Provenienzgeschichte und der Bedeutung der Ngonnso’ für die Nso’ aus. Sie stellten gemeinsam fest, dass die Ngonnso’ zwar nicht durch Plünderung im Rahmen von Kriegshandlungen aus Kumbo, der Hauptstadt des Königsreichs Nso’, entfernt wurde. Jedoch war von Pavels Aufenthalt in Kumbo auch ohne konkrete Kampfhandlungen Ausdruck ungleicher Machtverhältnisse und struktureller, kolonialer Gewalt, denn er wurde von Soldaten und bewaffneten Trägern begleitet und sollte einschüchternd auf die Nso’ wirken. Zudem hat die Ngonnso’ eine zentrale Rolle für die Nso’, da sie als eine Muttergottheit betrachtet wird. Aufgrund dieser Umstände ist der Stiftungsrat der Empfehlung des Präsidenten gefolgt, die Rückgabe der Figur in die Wege zu leiten.

SPK-Präsident Parzinger begrüßte die Entscheidung: „Der Beschluss macht deutlich, dass es bei der Frage der Rückführung von Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten nicht allein auf einen Unrechtskontext ankommt. Auch die besondere – vor allem spirituelle – Bedeutung eines Objekts für die Herkunftsgesellschaft kann eine Rückgabe begründen. Wir werden nun daran arbeiten, mit der Republik Kamerun und den Vertretern der Nso’ den Rückgabeprozess zu gestalten.“

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