Stellungnahme der Stiftung Preußischer Kulturbesitz zur dpa-Meldung vom 3.1.2006: Norweger verkauft Munch-Bild aus „entarteter Kunst“

Pressemitteilung vom 03.01.2006

Die Raubzüge des nationalsozialistischen deutschen Staates gegen die moderne Kunst in „Museen und öffentlich zugänglichen Sammlungen“ unter der nichts beschönigenden Schmähparole von der „entarteten Kunst“ gehörten nach den Bücherverbrennungen des 10. Mai 1933 zu den frühen unverhohlen zelebrierten Akten der Barbarei dieses Staates. Sie wurden nachträglich durch das „Gesetz über die Einziehung von Erzeugnissen entarteter Kunst“ vom 31. Mai 1938 sanktioniert.

Es ist angebracht, sich dieser unmittelbar gegen die Kunst und deren Schöpfer gerichteten Barbarei des nationalsozialistischen, aber eben deutschen Staates heute noch und wieder zu erinnern.

Es ist nicht angebracht, diese Erinnerung in einen Kontext zu stellen, der eines verdeckt: Es war der damalige staatliche Träger der deutschen staatlichen Museen, der die verfemte Kunst seiner Sammlungen nicht für wert hielt. Soweit die staatlichen Sammlungen auch Opfer dieses Aderlasses waren, waren sie doch schicksalhaft zugleich mit dem Staat verwoben, der ihn vornahm. Das kann für heutige staatliche Museen nicht der Ausgangspunkt für Rückforderungen sein. Sie entbehren jeder Rechtsgrundlage.

Die Nationalgalerie der Staatlichen Museen zu Berlin – Stiftung Preußischer Kulturbesitz gehört zu den Sammlungen in Deutschland, die auch heute noch schmerzlichste Lücken als Ergebnis des kulturpolitischen Kahlschlags in der Ära des Dritten Reichs aufweist. In wenigen Einzelfällen war es möglich, diese Lücken durch Rückkauf der Kunstwerke zu schließen.

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