Parzinger: Wir werden agiler, effizienter, besucherfreundlicher
News vom 13.11.2024
Bundeskabinett bringt Gesetz zur Reform der Stiftung Preußischer Kulturbesitz auf den Weg

Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch, 13.11.2024, den Regierungsentwurf für ein neues Gesetz über die Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) verabschiedet, das an die Stelle des bisherigen, von 1957 stammenden Stiftungsgesetzes, treten soll.
Kulturstaatsministerin Claudia Roth, die auch Vorsitzende des SPK-Stiftungsrates ist, sagt: „Die Reform der SPK war und ist eines der großen kulturpolitischen Themen dieser Legislaturperiode. Wir haben diese Reform gemeinsam mit allen Beteiligten, ganz besonders dem Präsidenten der SPK und deren Mitarbeitenden und den Ländern gemeinsam gestaltet und in einem zweijährigen Prozess eine neue gesetzliche Grundlage erarbeitet. Diese hat heute das Bundeskabinett beschlossen. Mit diesem Gesetz bereiten wir den Boden für eine umfassende Reform der größten deutschen Kultureinrichtung und stellen die Weichen für eine moderne, schlanke und flexiblere SPK. Diese wird damit sehr gut für die Zukunft aufgestellt und ihre hervorragenden Einrichtungen und ihre Kunst- und Kulturschätze können damit noch attraktiver für ein breites Publikum aus Deutschland, Europa und der Welt werden.
Ich bedanke mich ausdrücklich bei den Ländern, mit denen wir das Gesetz in hervorragendem, parteiübergreifendem Zusammenwirken erarbeitet haben. Und genau so wollen wir es nun auch noch in dieser Legislaturperiode zu einem erfolgreichen parlamentarischen Beschluss bringen – im Interesse der Stiftung, ihrer Beschäftigten und der Kultur in unserem Land.“
SPK-Präsident Hermann Parzinger begrüßte die Kabinettsentscheidung: „Heute ist ein guter Tag für die SPK - das neue Stiftungsgesetz ist im Bundeskabinett beschlossen worden! Der Weg, den wir mit der Reform eingeschlagen haben, ist nun unumkehrbar. Die neue Arbeit wird effizienter werden, wir können agiler arbeiten, und das wiederum wird uns besucher- und nutzerfreundlicher machen. Ich danke Kulturstaatsministerin Claudia Roth und ihrem Haus, die sich für diesen Prozess so eingesetzt haben, und allen Vertretern des Bundes und auch der Länder, die das Gesetz in dieser schwierigen Zeit beschlossen haben!“
Nach dem wegweisenden Beschluss des SPK-Stiftungsrats vom 5. Dezember 2022 und den auf dieser Grundlage eingeleiteten organisatorischen Änderungen stellt das neue Stiftungsgesetz die Reform nun auch auf eine neue gesetzliche Grundlage und ermöglicht eine umfassende Modernisierung, eine effizientere Struktur sowie eine höhere Agilität, um auf die Herausforderungen der Zukunft zu reagieren.
Hierzu wird die Leitung der Stiftung umstrukturiert: Sie obliegt nicht mehr wie bislang dem Präsidenten oder der Präsidentin alleine, sondern einem kollegialen Vorstand aus bis zu sieben Personen, die auch für Querschnittsthemen zuständig sein werden. Dies gewährleistet, dass die Belange der unterschiedlichen Einrichtungen berücksichtigt werden, und fördert Synergieeffekte.
Der Stiftungsrat wurde hingegen stark verkleinert: Er setzt sich künftig nur noch aus neun anstatt aus 20 Personen zusammen, was eine schnellere und effizientere Entscheidungsfindung ermöglicht.
Ein Meilenstein zur Flexibilisierung und Entbürokratisierung ist die Vereinfachung der eigenverantwortlichen Verwendung der Haushaltsmittel.
Auch die Personalstruktur der Stiftung wird an die Anforderungen einer modernen Kultureinrichtung angepasst: Herausgehobene Führungspositionen sollen künftig zeitlich befristet besetzt werden und Verbeamtungen die Ausnahme sein. Dies fördert die Innovationskraft und beweglichere Strukturen.
Weiterführende Links
- Pressemitteilung: "Bundeskabinett bringt Gesetz zur Reform der Stiftung Preußischer Kulturbesitz auf den Weg" (13.11.2024)Pressemitteilung "Stiftungspräsident Hermann Parzinger zu den Empfehlungen des Wissenschaftsrats: ein erster Schritt und eine große Chance" (13.07.2020)Pressemitteilung "Konkrete Schritte bei der Reform der SPK beschlossen" (29.06.2021)
- Die Reform im SPK-Magazin
- Statement von Sachsen-Anhalts Kulturminister Rainer Robra