Erhöhte Schutzmaßnahmen in den Häusern der SPK

News vom 06.12.2021

Zur Eindämmung der Corona-Pandemie gelten in den Einrichtungen der SPK erhöhte Schutzmaßnahmen: 2G, Maskenpflicht und (teilweise) Vorab-Anmeldung

Ein Mann sitzt in einer modernen Bibliothek
© SPK / photothek.net / Florian Gaertner

Staatliche Museen zu Berlin

  • 2G im Museum: Zutritt in die Museen (inkl. die Teilnahme an Führungen, Workshops und anderen Veranstaltungen in den Innenräumen der Museen) ausschließlich mit einem digital lesbaren EU-Impf- oder Genesungszertifikat (auf dem Smartphone oder als Ausdruck). Der gelbe Impfausweis der WHO reicht als Nachweis nicht aus.
  • Für Personen unter 18 Jahren gilt die 2G-Pflicht nicht, diese können auch negativ getestet sein. Das gilt auch für Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Diese müssen mittels eines Tests negativ getestet sein und die Impfunfähigkeit mittels einer ärztlichen Bescheinigung nachweisen. Statt einem Testzertifikat reicht für Schüler*innen ein Schülerausweis aus Berlin oder Brandenburg. Kinder bis 6 Jahre unterliegen nicht der Testpflicht.
  • Für den Besuch ist ein Zeitfenster-Ticket nötig, das möglichst vorab online gebucht werden sollte.
  • Besucher*innen ab 6 Jahren sind verpflichtet, in allen Innenräumen der Museen eine medizinische Gesichtsmaske oder FFP2- Gesichtsmaske zu tragen und den Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten.
  • Der Zugang zu den Lese- und Studiensälen ist nur nach der 2G-Regel möglich, d. h. mit dem Nachweis einer vollständigen Impfung oder Genesung. Besucher*innen sind verpflichtet, eine medizinische oder FFP2-Gesichtsmaske zu tragen.

Staatsbibliothek zu Berlin

  • 2G im Lesesaal: Der Zugang zu den Lesesälen nur noch unter 2G-Bedingungen zugelassen. Nachweis über die vollständige Impfung oder die Genesung sowie ein Personaldokument müssen an den Eingängen vorgelegt werden.
  • 3G für Abholung bestellter Bände: Die Abholung bestellter Bücher zur Mitnahme ist im Buchabholbereich des Hauses Potsdamer Straße bis auf Weiteres unter 3G-Bedingungen möglich.
  • Das Tragen einer medizinischen Maske im gesamten Gebäude auch an den Arbeitsplätzen ist Pflicht.

Ibero-Amerikanisches Institut

  • 2G im Lesesaal: Ab Mittwoch, 08.12. ist für den Zugang zum Lesesaal des IAI die 2G-Regeln Pflicht: Nachweis des vollen Impfschutzes oder der Genesung von der Infektion innerhalb der letzten sechs Monate. Bitte zeigen Sie Ihren elektronischen oder gedruckten 2G-Nachweis an der Pforte des IAI vor.
  • 2G gilt ebenso für die Abholung und Rückgabe von Medien als auch den Aufenthalt im Lesesaal, z.B. an einem Arbeitsplatz.
  • Weiterhin ist das Tragen einer FFP2-Maske während des gesamten Aufenthaltes im Lesesaal obligatorisch. Beide Maßnahmen dienen dem Schutz aller Besuchenden und Mitarbeitenden.

Staatliches Institut für Musikforschung

  • 2G im Museum: Nur vollständig geimpfte oder genesene Personen mit digital verifizierbaren Zertifikaten der EU erhalten Zutritt zum Museum und den dort stattfindenden Veranstaltungen, Führungen, Workshops oder Konzerten.
  • Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, müssen einen negativen PCR-Test und die Impfunfähigkeit mittels einer ärztlichen Bescheinigung nachweisen.
  • Für Besucher unter 18 Jahren gilt die 2G-Pflicht nicht, diese können auch negativ getestet sein (PCR- oder Antigen-Schnelltest. PCR-Test nicht älter als 48 Stunden, Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden). Statt eines Testzertifikats reicht für Schüler*innen ein Schülerausweis aus Berlin oder Brandenburg. Kinder bis 6 Jahre unterliegen nicht der Testpflicht.
  • Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske im gesamten Museum und auch während der Veranstaltungen. Dies gilt für alle Besucher*innen ab 6 Jahren. Ein ärztliches Attest befreit nicht von der Maskenpflicht.
  • Bei Veranstaltungen, Führungen, Workshops oder Konzerten wird die Anwesenheit der Besucher*innen dokumentiert.

Geheimes Staatsarchiv

  • 2G in Bibliotheken und Archiven: Zugang nur für Geimpfte und Genesene, unter Vorlage eines aktuellen Nachweises.
  • In den Räumen des Geheimen Staatsarchivs PK ist – solange Sie sich nicht ausschließlich unter Wahrung des Mindestabstandes von 1,5 m zu anderen Personen am Arbeitsplatz befinden – das Tragen einer FFP2-Maske erforderlich. Eine medizinische Maske ist nicht hinreichend.
  • Die persönliche Nutzung vor Ort ist nur nach bestätigter Terminvereinbarung möglich.

 

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