Ihr Vermächtnis für Kunst und Kultur

Vielen Menschen ist es ein persönliches Anliegen über ihr eigenes Leben hinaus etwas Bleibendes für die Allgemeinheit und für zukünftige Generationen zu hinterlassen. Mit einer Testamentsspende (Geldvermächtnis) oder der Einsetzung als Erbe zugunsten einer Ihnen besonders am Herzen liegenden Kultureinrichtung der SPK oder der Stiftung insgesamt können Sie diesen Wunsch in Ihrem letzten Willen berücksichtigen.

Kindergarten Kinder bei einem Museumsbesuch
Auch Bildungsprojekte für Kinder, wie hier „4plus“, können unterstützt werden. © Fröbel | Bettina Straub

Wenn Sie mit Ihrer letztwilligen Zuwendung einen ganz bestimmten Zweck fördern möchten, ist es ratsam, sich mit den jeweiligen Ansprechpartnern der bedachten Einrichtung zu den tatsächlichen Möglichkeiten und langfristigen Bedarfen vertrauensvoll auszutauschen. Kommen Sie gern direkt auf diese zu. So kann sichergestellt werden, dass Ihr so wertvoller Beitrag wirksam wird.

Bei rechtlichen Fragen zur Ausgestaltung Ihres Testaments wenden Sie sich darüber hinaus gern an unsere Ansprechpartner im Justiziariat.

Kontakt

 Carola  Thielecke
Carola Thielecke

Leiterin des Zentralen Justiziariats

+49 30 266 411411

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