Stiftungsrat

Der Stiftungsrat ist das oberste politische Beschlussorgan der Stiftung. In ihm sind die Bundesregierung und alle 16 Bundesländer vertreten. Er wählt den Präsidenten und genehmigt den jährlichen Haushalt.

Der Stiftungsrat tritt in der Regel zweimal im Jahr in Berlin zusammen. An seinen Sitzungen nehmen auch der Präsident, der Vizepräsident, die Einrichtungsleitungen und einzelne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hauptverwaltung der Stiftung teil. Aufgaben und Zusammensetzung des Stiftungsrates sind in seiner Geschäftsordnung und in der Satzung der Stiftung geregelt. Zwei Gremien bereiten die Sitzungen und Entscheidungen des Stiftungsrates vor.

Aufgaben

Der Stiftungsrat wählt den Präsidenten und den Vizepräsidenten und beruft die Leiterinnen und Leiter der fünf Einrichtungen der SPK, der einzelnen Museen und der Abteilungen der Staatsbibliothek. Er genehmigt den Stiftungshaushalt, beschließt in Grundsatzfragen und überwacht die Geschäftsführung der Stiftung.

Zusammensetzung

Der Stiftungsrat setzt sich aus Vertretern des Bundes und aller 16 Bundesländer zusammen. Der Bund sowie die beiden größten Zuschussgeber auf Länderseite – Berlin und Nordrhein-Westfalen – entsenden satzungsgemäß je zwei Vertreter in den Stiftungsrat, alle übrigen Länder jeweils einen. Die drei doppelt besetzten Mitgliedschaften ermöglichen, dass neben den fachlich zuständigen Ministerien für Kultur auch jeweils das Finanzressort im Stiftungsrat vertreten ist.

Der Stiftungsrat wählt seinen Vorsitzenden und stellvertretende Vorsitzende für die Dauer von drei Jahren. Die Vorsitzenden können wiedergewählt werden. Traditionell wird das für Kultur zuständige Mitglied des Bundes – seit 1998 ist dies der oder die Beauftragte des Bundes für Kultur und Medien – zum Vorsitzenden gewählt. Das für Kultur zuständige Mitglied des Landes Berlin wird regelmäßig zum ersten stellvertretenden Vorsitzenden gewählt.

Vorberatende Gremien

Die Sitzungen und Entscheidungen des Stiftungsrates werden in der Referentenkommission vorberaten. In diesem Gremium sind alle Stiftungsratsmitglieder durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihrer Fachressorts vertreten.

Bauangelegenheiten werden in der Arbeitsgruppe Bau des Stiftungsrates vorberaten. In ihr wirken die zuständigen Referate des Bundes und des Landes Berlin. Die AG Bau hat im Rahmen des vom Stiftungsrat zu beschließenden mehrjährigen Bauprogramms auch Entscheidungskompetenzen.

Auch an den Sitzungen der vorberatenden Gremien nehmen der Präsident, der Vizepräsident, die Einrichtungsleitungen und einzelne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hauptverwaltung und der Einrichtungen der Stiftung teil.