U.S. Berufungsgericht hat über Zulässigkeit im Verfahren um Welfenschatz entschieden

News vom 10.07.2018

Das U.S. Bundesberufungsgericht für den Bundeskreis Columbia hat mit seiner Entscheidung vom 10. Juli den U.S. District Court angewiesen, die Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland abzuweisen, gegen die SPK dagegen zuzulassen.

Hermann Parzinger, Präsident der SPK, sagte: „Die SPK war und ist der Auffassung, dass dieser Fall nicht vor ein U.S.-amerikanisches Gericht gehört, und wir sind wie bisher überzeugt, dass die Klage auch in der Sache unbegründet ist, da der Verkauf des Welfenschatzes vor über 80 Jahren kein NS-verfolgungsbedingter Zwangsverkauf war. Die Frage, ob der Welfenschatz NS-Raubgut ist, wurde bereits vor der deutschen „Beratenden Kommission“ verhandelt, die 2014 zu dem Schluss kam, dass sie eine Rückgabe nicht empfehlen könne.“

Die SPK und ihre Anwälte werden sich die Entscheidung des Gerichtes genau ansehen und die weiteren Möglichkeiten prüfen. Die SPK wird in dem U.S.-Verfahren von der Kanzlei Wiggin and Dana vertreten.

Weiterführende Links

zur Übersicht