Über uns
Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz ist mit ihren Museen, Bibliotheken, Archiven und Forschungsinstituten eine der bedeutendsten Kultureinrichtungen weltweit. Ihre herausragenden Sammlungen umfassen alle Sparten der kulturellen Überlieferung: von archäologischen und ethnologischen Objekten über Bildende Kunst bis zu Literatur und Musik. Diese sind Basis intensiver Forschungs- und Vermittlungsarbeit. Die Verbindung von Kunst und Kultur mit Wissenschaft und Forschung prägt unverkennbar das Profil der Stiftung.
Unter dem Dach der Stiftung sind 25 Einrichtungen vereint: Museen, Bibliotheken, Archive und Forschungsinstitute. Sie wurde 1957 mit Bundesgesetz als bundesunmittelbare Stiftung errichtet. Finanziert wird sie vom Bund – aus dem Haushalt des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien – und den 16 Bundesländern.
Organe der Stiftung Preußischer Kulturbesitz sind der Stiftungsrat, der Vorstand und die Präsidentin. Der Stiftungsrat ist das oberste politische Beschlussorgan der Stiftung. In ihm sind die Bundesregierung und die Länder vertreten. Er wählt die Präsidentin oder den Präsidenten und genehmigt den jährlichen Haushalt. Der Vorstand leitet die Stiftung als Kollegialorgan. Innerhalb der vom Stiftungsrat gesetzten Leitlinien entwickelt er die Gesamtstrategie der Stiftung und entscheidet in einrichtungsübergreifenden Angelegenheiten. Die Präsidentin ist die Vorsitzende des Vorstandes und bestimmt dessen Schwerpunkte. Sie stellt sicher, dass die Beschlüsse des Stiftungsrats umgesetzt werden. Sie repräsentiert die Stiftung nach außen.
UNESCO-Welterbe













