Stiftung Preußischer Kulturbesitz begrüßt Empfehlung der Beratenden Kommission zum Restitutionsbegehren Welfenschatz

Pressemitteilung vom 20.03.2014

Die Beratende Kommission, die sich unter Vorsitz von Frau Prof. Dr. Jutta Limbach mit Fragen der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter befasst, hat heute empfohlen, den so genannten Welfenschatz aus dem Kunstgewerbemuseum der Stiftung Preußischer Kulturbesitz nicht zu restituieren. Bei dem Welfenschatz-Konvolut handelt es sich um einzigartiges Kulturgut von höchstem internationalem Rang.

Dazu laden wir Sie kurzfristig zu einem Pressetermin ein
heute, am 20. März 2014, um 17 Uhr,
in die Villa von der Heydt (Von-der-Heydt-Str. 16-18, 10785 Berlin).
Interviews sind im Anschluss möglich.

„Die Stiftung begrüßt die sorgfältig abgewogene Empfehlung der Beratenden Kommission, die alle Fakten berücksichtigt“, sagt Prof. Dr. Hermann Parzinger, Präsident der Stiftung Preußischer Kulturbesitz. „In jahrelanger intensiver Provenienzforschung zum Welfenschatz hat die Stiftung die Ankaufsumstände genauestens geprüft. Dem Ergebnis dieser Prüfung ist die Beratende Kommission gefolgt. Sie sieht die Voraussetzungen für eine Rückgabe gemäß den Washingtoner Prinzipien in diesem Fall nicht gegeben. Bedeutsam ist auch, dass die Empfehlung der Kommission etwaige weitere frühere Miteigentümer einschließt.“

Auch wenn der Erwerb des Welfenschatzes nach dem 30. Januar 1933 stattfand und die Personen, von denen die Antragsteller ihren Anspruch ableiten, zu einem durch das NS-Regime verfolgten Personenkreis gehörten, ist dieser Verkauf nicht als NS-verfolgungsbedingte Veräußerung einzuordnen. Dies belegt eine Vielzahl historischer Fakten:

  • Der gezahlte Kaufpreis bewegte sich im Rahmen des Üblichen und Erreichbaren auf dem damaligen sehr angespannten Kunstmarkt.
  • Die Verkäufer erhielten den vereinbarten Kaufpreis zur freien Verfügung.
  • Zudem befand sich der Welfenschatz seit 1930 außerhalb Deutschlands und war zum Zeitpunkt des Verkaufs dem Zugriff des deutschen Staates entzogen.
  • Obwohl der Verbleib des Schatzes seit 1945 bekannt ist, wurden bis 2008 weder Restitutionsbegehren angemeldet noch Entschädigungs- oder Wiedergutmachungsleistungen für den Verkauf geltend gemacht und beansprucht.

Diese Fakten hat die Beratende Kommission mit ihrer heutigen Empfehlung gewürdigt und die Einschätzung der SPK geteilt. Sie stellt folgendes
fest: „Obwohl die Kommission sich des schweren Schicksals der Kunsthändler und ihrer Verfolgung in der NS-Zeit bewusst ist, liegen keine Indizien vor, die darauf hindeuten, dass die Kunsthändler und ihre Geschäftspartner in dem von der Beratenden Kommission zu beurteilenden speziellen Fall in den Verhandlungen – etwa von Göring – unter Druck gesetzt worden sind; …“

Hintergrundinformationen

Der Welfenschatz

Der heute so genannte Welfenschatz, der Reliquienschatz der früheren Stiftskirche St. Blasius zu Braunschweig (heute: Braunschweiger Dom), wuchs im Mittelalter über mehrere Jahrhunderte durch zahlreiche Stiftungen zu einem der bedeutendsten deutschen Kirchenschätze an. Er gelangte 1671 in den Besitz des Welfenhauses, das 1929 den damals aus 82 Objekten bestehenden Schatz an ein Händlerkonsortium verkaufte. Von diesem Konsortium erwarb der preußische Staat im Juni 1935 über die Dresdner Bank 42 Werke für das Schlossmuseum, das heutige Kunstgewerbemuseum der Staatlichen Museen zu Berlin. Derzeit ist er im Bode-Museum ausgestellt.

Der im Kunstgewerbemuseum bewahrte Teil des Welfenschatzes umfasst heute 44 Werke der Schatzkunst aus dem 11. bis zum 15. Jahrhundert. Damit ist er der größte deutsche Kirchenschatz im Eigentum einer öffentlichen Kunstsammlung.

Im Jahr 2008 haben die Nachkommen ehemaliger Eigentümer des Welfenschatzes einen Restitutionsantrag gestellt. Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz, zu der das Kunstgewerbemuseum gehört, bewertet die in umfangreicher wissenschaftlicher Recherchearbeit zusammengetragenen historischen Fakten anders als die Antragsteller und sieht die Voraussetzungen für eine Rückgabe nicht gegeben.

In allen bisherigen Restitutionsfällen hat sich die Stiftung Preußischer Kulturbesitz mit den Antragstellern einigen können, nicht jedoch in diesem Fall. Sie wollte sich deshalb dem Wunsch der Gegenseite nicht verschließen, die Beratende Kommission damit zu befassen. Für die Stiftung ist dies der erste ihrer zahlreichen Restitutionsfälle, in dem sie diesen Weg gegangen ist.

Umgang der Stiftung mit Restitutionsersuchen

Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz befasst sich seit den 1990er Jahren aktiv und verantwortungsbewusst mit der Suche nach NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut. Seit 1999 hat über 50 Restitutionsersuchen bearbeitet und mit berechtigten Anspruchstellern unterschiedliche faire und gerechte Lösungen vereinbaren können. Insgesamt hat sie über 350 Kunstwerke und mehr als 1000 Bücher zurückgegeben.

Die Vorgaben der „Washingtoner Prinzipien“, die von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden mit einer „Gemeinsamen Erklärung“ und einer „Handreichung“ auf die Gegebenheiten der Bundesrepublik Deutschland übertragen wurden, bilden für die Stiftung stets die unverrückbare Richtschnur ihres Handelns. Sie bilden die unerlässliche Grundlage dafür, das Unrecht, das der Nationalsozialismus auch im Kunst- und Sammlungsbereich hinterließ, aufzuarbeiten und nach Möglichkeit wiedergutzumachen.

Fakten zur Einschätzung des Falles „Welfenschatz"

Mit den Umständen des Ankaufs des Welfenschatzes im Jahr 1935 hat sich die Stiftung intensiv auseinandergesetzt. In umfangreicher wissenschaftlicher Recherchearbeit hat sie zahlreiche Fakten zusammengetragen. Im Ergebnis gelangte die Stiftung zu der Überzeugung, dass auf Grundlage der „Gemeinsamen Erklärung“ und ihrer „Handreichung“ die Voraussetzungen für die Herausgabe des Welfenschatzes an die Erben der Kunsthändler Goldschmidt, Hackenbroch, Rosenberg und Rosenbaum nicht vorliegen. Der Verkauf des Welfenschatzes erfolgte nicht NS-verfolgungsbedingt als Zwangsverkauf, auch wenn die Verkäufer in Deutschland und dem Ausland ansässige Juden waren.

Diese Einschätzung spiegelt die besonderen Umstände eines seltenen Einzelfalles wider. Sie wurde im Bewusstsein der gebotenen moralischen und historischen Sensibilität getroffen. Aus Sicht der Stiftung hält sie den zu Recht hohen Anforderungen stand, die die „Handreichung“ der „Gemeinsamen Erklärung“ vorsieht.

Folgende historische und durch Quellenmaterial belegte Fakten zeigen aus Sicht der Stiftung, dass der Verkauf des Welfenschatzes nicht NS-verfolgungsbedingt erfolgte:

  • Der gezahlte Kaufpreis war angemessen. Das Kunsthändlerkonsortium hatte den aus 82 Teilen bestehenden Schatz am 5. Oktober 1929 für 7,5 Mio. Reichsmark erworben, um ihn möglichst bald gewinnbringend weiter zu veräußern. Auf Grund der bald danach einsetzenden Weltwirtschaftskrise („Black Friday“) waren insbesondere öffentliche Einrichtungen kaum mehr in der Lage, einen Ankauf in Betracht zu ziehen. Trotz intensiver Bemühungen, insbesondere in den USA, konnte nur rund die Hälfte des Konvoluts, 40 Teile, für mindestens 2,5 Mio. RM verkauft werden. Die damaligen Preisvorstellungen der Verkäufer für die heute in Berlin gezeigten Hauptwerke des Schatzes wurden selbst von US-amerikanischen Museen als gänzlich unrealistisch angesehen. Sie blieben vorerst unverkäuflich und wurden 1934/35 in Geschäftsunterlagen der Verkäufer nur noch mit einem Wert von insgesamt 1,6 Millionen RM angesetzt. Ab 1933 gab es mit dem Staat Preußen faktisch nur noch einen verbliebenen Kaufinteressenten für den Welfenschatz. Im Rahmen langwieriger und komplizierter Verhandlungen in den Jahren 1934/35 näherten sich die Preisvorstellungen für die zweite Hälfte des Welfenschatzes (42 Teile) von zuerst 5 Mio. RM auf Verkäuferseite und 3,5 Mio. RM auf Käuferseite auf zuletzt 4,25 Mio. RM an. Für den gesamten Schatz erlösten die Händler damit trotz Weltwirtschaftskrise in Summe 6,75 Mio. RM und somit etwa 90 Prozent des Ankaufspreises von 1929. Dabei lag der von Preußen für die erworbenen Stücke gezahlte Preis zwar unter dem Ankaufspreis, aber nicht außerhalb des allgemeinen wirtschaftlichen Risikos.
  • Die Verkäufer haben den Kaufpreis zur freien Verfügung erhalten. Durch Dokumente ist belegt, dass die Verkäufer den gezahlten Betrag jeweils zur freien Verfügung erhalten haben. Insbesondere wurden von Käuferseite erhebliche Anstrengungen unternommen, um denjenigen Konsorten, die 1935 bereits im Ausland lebten, trotz der bestehenden Devisenbestimmungen ihren Kaufpreisanteil zukommen zu lassen. In einem bemerkenswerten Verfahren wurden zwischen den Berliner Museen und den Verkäufern für einen Teil des Kaufpreises im Einvernehmen 20 Kunstwerke aus den Berliner Museen ausgewählt. Es wurde den Verkäufern ermöglicht, diese Kunstwerke ins Ausland auszuführen und dort für eigene Rechnung zu verkaufen.
  • Der Welfenschatz war zum Zeitpunkt seines Verkaufs nicht dem Zugriff des deutschen Staates ausgesetzt. Er befand sich bereits seit 1930 nicht mehr in Deutschland. Zum Zeitpunkt des Ankaufs durch Preußen im Juni 1935 lagerte er in Amsterdam.
  • Der Verbleib des Welfenschatzes nach 1945 war bekannt. Er befand sich seit Kriegsende durchgehend in den westalliierten Besatzungszonen beziehungsweise der Bundesrepublik Deutschland, ab 1963 in Berlin (West). Seit den 1950er Jahren war er stets auch öffentlich ausgestellt. Seine Geschichte und sein Präsentationsort im Kunstgewerbemuseum der Staatlichen Museen zu Berlin sind mehrfach publiziert worden. Von den Verkäufern und ihren Nachfahren wurde vor 2008 zu keiner Zeit, insbesondere nicht im Rahmen der alliierten und bundesdeutschen Wiedergutmachungsverfahren, ein Restitutionsbegehren angemeldet oder ein Antrag auf finanzielle Wiedergutmachung gestellt.

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