U.S.-Verfahren um Welfenschatz: SPK hat Berufung eingelegt

News vom 21.04.2017

Ein Gericht in Washington, D.C., hat kürzlich entschieden, das Verfahren um den Welfenschatz in den Vereinigten Staaten zuzulassen. Die SPK hat gegen diese Entscheidung Berufung eingelegt.

„Wir meinen, dass dieser Fall nicht vor ein U.S.-amerikanisches Gericht gehört,“ sagte Hermann Parzinger, Präsident der SPK. „Wir sind außerdem weiterhin der Ansicht, dass der Verkauf des Welfenschatzes 1935 kein NS-verfolgungsbedingter Zwangsverkauf und die Klage daher auch in der Sache unbegründet ist. Zu dieser Auffassung sind wir nach gründlicher Forschung gelangt."

Der Welfenschatz ist einer der bedeutendsten Kirchenschätze des Mittelalters. Jüdische Händler verkauften ihn 1935 an den preußischen Staat. Die jetzigen Kläger fordern seine Rückgabe. Die SPK sieht dafür keine Grundlage. Zu diesem Schluss kam sie, nachdem sie die historischen Umstände des Ankaufes umfassend wissenschaftlich aufgearbeitet hat. Auch die Beratende Kommission empfahl 2014, den Welfenschatz nicht zu restituieren.

Die Klage in den Vereinigten Staaten von Amerika wurde im Februar 2015 beim U.S. District Court for the District of Columbia in Washington, D.C., eingereicht. (Philipp and Stiebel vs. Federal Republic of Germany and Stiftung Preußischer Kulturbesitz). 

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