Gerichtsverfahren zu antikem Helm
Pressemitteilung vom 09.12.2010
Zu dem heute beim Berliner Verwaltungsgericht behandelten Verfahren auf Herausgabe eines antiken Helms stellt die Stiftung Preußischer Kulturbesitz hiermit Folgendes klar:
Die Stiftung verwahrt den antiken Helm als reine Amtshilfe für die Staatsanwaltschaft in ihrem Depot. Damit kann für die Staatsanwaltschaft die sachgerechte Aufbewahrung des wertvollen Objekts gewährleistet werden. Über die reine Aufbewahrung hinaus hat die Stiftung keine Verbindung zu diesem Objekt. Sie wird als Verwahrerin aus rein formellen Gründen als Mit-Beklagte geführt. Eigene Interessen verfolgt die Stiftung mit dieser Amtshilfe nicht.
Das Sammeln und der Erwerb von antiken Objekten ist allgemein in der öffentlichen Diskussion. Mit der „Berliner Erklärung“ von 1988 rief die Antikensammlung Berlin zu einer strengen Selbstverpflichtung der Museen beim Ankauf archäologischer Funde auf. Sie hatte sich diese Verpflichtung bereits seit Jahren selbst auferlegt. 2003 wurde von der Stiftung Preußischer Kulturbesitz die internationale Tagung „Illegale Archäologie“ veranstaltet, um die fatalen Auswirkungen der weiter zunehmenden Raubgrabungen und den zu ächtenden Handel mit solchen Funden öffentlich zu machen. Resultat der Tagung war die Verabschiedung der „Berliner Resolution“, die die Erklärung von 1988 bekräftigt.