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Gender Equality Plan
Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz steht als Kultur- und Wissenschaftseinrichtung für Chancengleichheit, Weltoffenheit und die Vielfalt der Gesellschaft. In der Geschäftsordnung ist festgeschrieben, dass die Gleichstellung aller Menschen ein Leitprinzip der Stiftungsarbeit ist. Die Förderung von Frauen ist dabei ein besonderes Anliegen. Gewählte Gleichstellungsbeauftragte und Gleichstellungspläne sind dabei seit vielen Jahren gut etablierte Institutionen und Instrumente zur Umsetzung. Nichtdestotrotz ist es ein Thema, dass der ständigen Neuausrichtung und Anpassung an gesellschaftliche Entwicklungen bedarf. Aus diesem Grund unterstützt die Stiftungsleitung sowie die Leitungen der einzelnen Einrichtungen ausdrücklich die Forderung nach einem Gender Equality Plan, der gleichzeitig Voraussetzung ist für die Teilnahme am Forschungsförderprogramm der Europäischen Union, Horizon Europe.
Die Gleichstellungspläne der Stiftung als auch die einzelnen Einrichtungen sind Grundlage der Gleichstellungsbemühungen und der damit einhergehenden Chancengleichheit. Ein kurzer Überblick im Hinblick auf die Anforderungen an einen Gender Equality Plan der EU soll eine erste Orientierung geben:
Commitment der Stiftungsleitung
Die Stiftungsleitung bekennt sich zur Chancengleichheit von Frauen und Männern als eine wesentliche Triebfeder der Kernaufgaben der Stiftung. Vier gewählte Gleichstellungsbeauftragte sowie deren Stellvertreterinnen beraten das Präsidium als auch die Direktionen in allen gleichstellungsrelevanten Angelegenheiten personeller, sozialer und organisatorischer Belange. Die Gleichstellungsbeauftragten sind Teil der Dienststelle, in ihrer Funktion weisungsfrei und nehmen an allen relevanten Gremiensitzungen teil.
Dokumentiert wird die Gleichstellungsarbeit in sechs Gleichstellungsplänen, die jeweils auf die Belange der jeweiligen Einrichtung zugeschnitten sind. Die Gleichstellungspläne sind im Intranet für jeden Stiftungsmitarbeiter und jede Stiftungsmitarbeiterin jederzeit einsehbar.
Ressourcen für die Gleichstellung
Die Gleichstellungsbeauftragten sind für ihre Arbeit freigestellt mit insgesamt drei ein halb Stellen. Zusätzlich wird die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten des Präsidenten durch eine Verwaltungskraft unterstützt. Es werden für die Gleichstellungsarbeit geschützte Büroräume als auch eine adäquate technische Ausstattung gewährt sowie Sachmittel für weiteren Bedarf an Nachschlagewerken digitaler oder tatsächlicher Art.
Für die Fortbildung und Dienstreisen steht ein Budget von 15.000 € jährlich zur Verfügung, dass für die Gremienvertretungen insgesamt vorgesehen ist. Ein wesentlicher Anteil davon wird für den Fortbildungsbedarf der Gleichstellungsbeauftragten verwandt.
Die Stiftung investiert aktuell in eine Ein-Geräte-Strategie und stattet nach und nach alle Beschäftigten, deren Aufgaben dafür geeignet sind für das mobile Arbeiten aus.
Für die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf stellt die Stiftung eine für Eltern kostenlose Notfallbetreuung zur Verfügung. Dazu wurde eine Vereinbarung mit dem Bildungspartner KidsMobil geschlossen.
Datenerhebung und Monitoring
In den Gleichstellungsplänen sind umfangreiche Statistiken eingestellt. Hier werden hinsichtlich verschiedener Parameter die Verteilung der Geschlechter dargestellt. Aktuell erfolgt entsprechend den Anforderungen des Bundesgleichstellungsgesetzes eine Überprüfung der Daten aller zwei Jahre und eine komplette Überarbeitung des Plans aller vier Jahre. Der Turnus der Datenüberprüfung wird auf eine jährliche Überprüfung angepasst.
Entsprechend der Entwicklung der Zahlen wird sowohl die Stiftungsleitung als auch die Einrichtungsleitungen, auf die Umsetzung des Bundesgleichstellungsgesetzes achten und die in den Gleichstellungsplänen beschriebenen Maßnahmen forcieren.
Fortbildung zur Sensibilisierung für Gleichstellungsthemen
Die Stiftung hat ein seit Jahren etabliertes Führungskräfteprogramm bestehend aus drei Modulen. Insbesondere in den Modulen „Rolle als Führungskraft“ wird für diskriminierungsfreies Handeln sensibilisiert unter besonderer Beachtung der Verantwortung der Führungskräfte für dieses Thema. Nochmals geschärft wird dieses Thema aus rechtlicher Sicht im Modul „Rechtliche Grundlagen“.
In stiftungsweiten Netzwerkveranstaltungen standen und stehen Gleichstellungsthemen auf dem Programm, um alle Beschäftigten für dieses Thema zu sensibilisieren.
Eine Arbeitsgruppe „Diversity“ entwickelt weitere Formate zur Sensibilisierung für diskriminierungsfreies Handeln.
Zahleiche individuelle Fortbildungen zu diesem Thema oder auch der Wunsch nach besonderen Schulungen wird im Rahmen der Fortbildungsplanung nachgekommen. Es werden sowohl die Kosten getragen als auch Freistellungen gewährt.
Life an Work Balance
Die Stiftung verfügt über ein reichhaltiges Instrumentarium zur Gestaltung des eigenen Lebens unter Berücksichtigung beruflicher als auch familiärer Interessen sowie Aspekten der eigenen Lebensplanung.
Eine wesentliche Grundlage dafür ist die freie Gestaltung der Arbeitszeit. Eine Dienstvereinbarung zu Regelungen der Arbeitszeit steckt einen weiten Rahmen und gewährt Gleitzeit ohne Kernarbeitszeit, so dass individuelle Bedürfnisse mit dienstlichen Erfordernissen gut in Einklang zu bringen sind.
Ein weiterer Meilenstein sind die Möglichkeiten des mobilen Arbeitens, die neben der zeitlichen auch eine räumliche Flexibilität gewähren. Hierzu wurde ebenfalls eine Dienstvereinabrung geschlossen.
Die Möglichkeit eines Sabbatical schafft ebenfalls Freiräume auch längere oder zeitintensivere private Vorhaben zu verwirklichen und so zu einer guten Life an Work Balance zu finden.
Eine Kindernotbetreuung über einen Bildungspartner erleichtert es Eltern private Betreuungsverpflichtungen kurzfristig zu delegieren.
Ebenfalls ist die großzügige Gewährung jeglicher Teilzeitarbeitsmodelle eine gute Grundlage für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.