Beschluss des Stiftungsrats der SPK vom 5. Dezember 2022

News vom 05.12.2022

Der Stiftungsrat der Stiftung Preußischer Kulturbesitz hat am 5. Dezember 2022 Eckpunkte für die Reform der SPK beschlossen

Vier Personen posieren für ein Foto
© SPK/Florian Gaertner/photothek.de

Die SPK beherbergt einen einzigartigen Kulturschatz. Mit ihren 5 Einrichtungen und den fast 1.900 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verfügt die Stiftung über vielfältige Kompetenzen, um ein nationales wie internationales Publikum zu begeistern.

Wie der Wissenschaftsrat in seinem Gutachten vom Juli 2020 festgestellt hat, verhindern nicht zuletzt komplizierte und nicht effiziente Strukturen häufig eine Entfaltung der Potentiale. Wie die SPK besser aufgestellt werden kann, haben die Governance-Analysen und Empfehlungen der Beratungsgesellschaften PD/actori gezeigt. Die nachfolgenden Eckpunkte für strukturelle Veränderungen tragen dem Rechnung.

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) wird diese Eckpunkte einem geänderten Stiftungsgesetz zugrunde legen. Der weitere Reformprozess soll zwischen der BKM, den Ländern und der SPK fortgesetzt werden. Dabei sollen auch die Einrichtungsleitungen beteiligt werden.

Die SPK wird beauftragt, die Themen unterhalb des Gesetzgebungsverfahrens zu konzipieren und umzusetzen. Sie berichtet regelmäßig den Gremien.

Die Zusammenarbeit ist geprägt durch einen vertrauensvollen Umgang, kollegiales Miteinander und wertschätzende Führung.

I. Der Vorstand

1.    Die Stiftung wird von einem Vorstand als Kollegialorgan geleitet. Dieser besteht aus bis zu sieben Mitgliedern, darunter:

  • ein/e Präsident/in
  • eine Leitung der zentralen Serviceeinheit (ZSE)
  • eine Leitung der Staatsbibliothek zu Berlin (SBB)
  • zwei Vertretungen der Staatlichen Museen zu Berlin (SMB)
  • eine Vertretung von GStA/IAI/SIM
  • und ggf. ein weiteres Mitglied, das vom Stiftungsrat bestimmt wird.

2.    Der Vorstand ist für die einrichtungsübergreifenden Themen zuständig. Aufgaben des Vorstandes sind insbesondere:

  • die Gesamtstrategie der SPK,
  • die Ausführung der Beschlüsse des Stiftungsrates,
  • Grundsatzangelegenheiten nach Maßgabe der Satzung,
  • die Aufstellung des Gesamthaushaltes der SPK aufgrund der Bedarfsmeldungen der Einrichtungen.

3.    Der Vorstand trägt die Verantwortung für die Erreichung der Ziele der SPK.

4.    Den einzelnen Vorstandsmitgliedern werden im Vorstand Querschnittsthemen (wie Internationales, Forschung, Globaler Süden, Föderale Projekte) zugeordnet, um den Verbund der Stiftung besser zu entwickeln.

5.    Der Vorstand wird vom Stiftungsrat ernannt. Er vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich gemeinschaftlich, wenn nicht die Satzung etwas anderes bestimmt. Die weitere Ausgestaltung der Vertretungsbefugnisse wird in der Satzung geregelt.

6.    Der/die Präsident/in leitet den Vorstand und hat im Vorstand die Richtlinienkompetenz. Der/die Präsident/in hat die personalrechtlichen Befugnisse.

7.    Der/die Präsident/in, die Leitung der ZSE und die Leitung der SBB gehören dem Vorstand für die Dauer ihrer Amtszeit an. Die übrigen Mitglieder werden auf vier Jahre berufen.

II. Verwaltung

1.    Die Einrichtungen der SPK verantworten die ihrem Profil entsprechenden fachlichen Handlungsfelder und verfügen über die dafür zugewiesenen Budgets.

2.    Um Synergieeffekte zu schaffen, werden Verwaltungsaufgaben von einer zentralen Serviceeinheit (ZSE) erbracht, deren Aufgabe es ist, Dienstleistungen (z.B. Justiziariat, Vergaben, Bau) für die SPK-Einrichtungen zu leisten. Dies setzt voraus, dass die Aufgaben nicht besser in den Einrichtungen erbracht werden können.

3.    Bei der Erledigung von Verwaltungsaufgaben wird folgende Organisationsstruktur als Matrix angestrebt: Verwaltungsmitarbeitende sind möglichst dezentral in den Einrichtungen bzw. Standorten angesiedelt. Die ZSE sorgt für die Einheitlichkeit und Wirtschaftlichkeit des Handelns. Adäquate Steuerungsmodelle (z.B. Verrechnungsmodelle, Service-Level-Agreements) sind hierfür noch auszuarbeiten.

III. Die Staatlichen Museen

1.    Die Museen und Institute sollen zukünftig autonomer handeln können. Sie entwickeln im Rahmen der vom Vorstand beschlossenen Gesamtstrategie ihre Strategien und verwalten die vom Vorstand zugewiesenen Programmbudgets selbstständig. Sie übernehmen Aufgaben des Personalmanagements. Es gilt die Maxime, dass sie, auch mit Blick auf die ZSE, so eigenständig wie möglich und wirtschaftlich sinnvoll handeln sollen.

2.    Die einzelnen Häuser der SMB arbeiten administrativ und fachlich zusammen. Organisations- und Verwaltungsaufgaben sowie museale Fachdienste sollen sinnvoll gebündelt werden, insbesondere an den drei großen Standorten Dahlem, Museumsinsel und Kulturforum.

IV. Das Humboldt Forum

Bund und Länder wollen die Zusammenarbeit zwischen dem Ethnologischen Museum, dem Museum für Asiatische Kunst und der Stiftung Humboldt Forum verbessern. Hierzu bedarf es eines eigenen Prozesses unter Einbeziehung der Leitung des Humboldt Forums. In diesem Zusammenhang soll eine organisatorische Zusammenfassung geprüft werden.

V. Künftige Zusammensetzung des Stiftungsrats und Finanzierung

1.    Über die künftige Zusammensetzung des Stiftungsrats soll in einem weiteren Schritt der Reform beraten werden. Dabei ist auch die Einbeziehung internationaler Expertise in den Stiftungsrat zu prüfen.

2.    Fragen der Finanzierung bedürfen grundsätzlicher Abstimmungen zwischen Bund und Ländern als Träger der SPK auf Ebene der Kultur- und Finanzministerinnen und -minister sowie voraussichtlich der Regierungschefs der Länder und unterliegen dem Haushaltsvorbehalt. Über die genaue Bemessung und Finanzierung der von den Beratungen für notwendig erachteten und realisierbaren Qualitätsverbesserungen ist daher ebenfalls in einem weiteren Schritt der Reform zu entscheiden. Dem Stiftungsrat sind bis Sommer 2023 Vorschläge vorzulegen.

VI. Reformkommission und künftige Abstimmungen zur Reform

Die Reformkommission hat mit diesem Grundsatzbeschluss ihre Aufgabe erfüllt. Die weiteren Arbeiten für die Reform können von Stiftung und Trägern in den bestehenden Abstimmungsgremien (Stiftungsrat, Referentenkommission, ad-hoc-AG der Länder mit Bundesbeteiligung und SPK) geleistet werden. Der Stiftungsrat dankt den Mitgliedern der Reformkommission und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Geschäftsstellen für die geleistete Arbeit.

VII. Verwaltungsvereinfachung

BKM und BMF werden die Aufsichtstiefe und Steuerung der SPK im Sinne einer größeren Selbständigkeit verändern und gemeinsam mit der SPK das Berichtswesen und die Verwaltungsverfahren vereinfachen.

Weiterführende Links

Aufzeichnung der Pressekonferenz

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