„Die spartenübergreifende Struktur sollte als Chance begriffen werden“

News vom 20.08.2020

Eine Aufteilung der SPK in drei selbständige Teile wird mehrheitlich nicht befürwortet: Gesamtbeirat äußert sich zum Evaluationspapier des Wissenschaftsrates

Collage der Häuser der fünf SPK-Einrichtungen
© SIMPK/Anne-Katrin Breitenborn; SPK/Benne Ochs; SPK/photothek.net/Thomas Koehler

Der Gesamtbeirat der Stiftung Preußischer Kulturbesitz hat sich am 17. August mit den Empfehlungen des Wissenschaftsrates zur Strukturevaluation der SPK befasst und ein Votum abgegeben, das hier erstmals dokumentiert wird. Dem Beratungsgremium unter Vorsitz der stellvertretenden Direktorin der Deutschen Nationalbibliothek, Ute Schwens, gehören an: Marion Ackermann, Generaldirektorin der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden, Klaus Ceynowa, Generaldirektor der Bayerischen Staatsbibliothek, Ulrike Fless, Präsidentin des Deutschen Archäologischen Instituts, Daniel Hess, Generaldirektor des Germanischen Nationalmuseums Nürnberg, Hans-Joachim Hinrichsen vom Musikwissenschaftlichen Institut der Universität Zürich, Michael Hollmann, Präsident des Bundesarchivs, Reinhard Laube, Leitender Direktor der Herzogin Anna Amalia Bibliothek Weimar, Wiebke Arndt, Direktorin des Überseemuseums Bremen, Anne Lipp, Leiterin der Gruppe Wissenschaftliche Literaturversorgungs- und Informationssysteme der DFG, Wolfram Horstmann, Direktor der Niedersächsischen Staats- und Universitätsbibliothek, Bernhard Maaz, Generaldirektor der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen, Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamtes, Pia Müller-Tamm, Direktorin der Staatlichen Kunsthalle Karlsruhe und Johanna Rachinger, Generaldirektorin der Österreichischen Staatsbibliothek. Das Votum des Gesamtbeirates hat folgenden Wortlaut:

Die Mitglieder des Gesamtbeirats der Stiftung Preußischer Kulturbesitz danken für die Strukturempfehlungen des Wissenschaftsrates und die differenzierte Betrachtungsweise der einzelnen Einrichtungen. Der umfassende Abschlussbericht geht detailliert auf Stärken und Schwächen sowohl der Gesamteinrichtung als auch ihrer einzelnen organisatorischen Teile ein und gibt wertvolle Hinweise auf Verbesserungsmöglichkeiten in der Zukunft. Insbesondere die Ausführungen zur Schieflage der Finanzen und personellen Ressourcen der Stiftung sowie zur inhaltlichen und administrativen Autonomie der Einrichtungen sind nachvollziehbar. Weniger klar sind die Gründe für die abschließenden Empfehlungen bei der Governancestruktur. Die weitgehende Forderung nach einer Auflösung der Gesamtstruktur lässt sich nicht ausreichend aus den vorliegenden Analysen herleiten. Hier fehlt unter anderem eine eingehende Betrachtung und kritische Würdigung der Aufgaben und Serviceleistungen der Hauptverwaltung, ebenso eine vergleichende Analyse der Hauptverwaltung mit der Funktion der Generaldirektion der SMB. Bei der Frage, wie die genannten Verbesserungsmöglichkeiten umgesetzt werden sollen, kommt der Gesamtbeirat daher zu einem anderen Ergebnis als der Gutachterkreis.

Im Einzelnen: Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz ist in den Augen des Gesamtbeirats eine auf historischen Zusammenhängen aufbauende Gesamtorganisation, die gerade durch ihre Gesamtheit und Vielfalt national wie international von großem wissenschaftlichem und kulturellem Interesse ist. Insbesondere die Durchlässigkeit der Sparten und die Stärkung von inhaltlichen Verknüpfungen entspricht modernen, durch digitale Prozesse und Entwicklungen unterstützten Vorstellungen von wissenschaftlicher und kultureller Arbeit.

Nichtsdestotrotz ist im Laufe der Zeit seit der Gründung der SPK eine Doppelstruktur entstanden zwischen dem Präsidium / der Hauptverwaltung einerseits und dem Verbund der SMB mit ihrer Generaldirektion andererseits. Die Versuche, dies organisatorisch und administrativ in den Griff zu bekommen, haben auch Auswirkungen auf die übrigen Einrichtungen der Stiftung.

Die Empfehlungen des WR sind daher für die Zukunftsfähigkeit der SPK, insbesondere für die der Staatlichen Museen essentiell. Daher sollten gerade die SMB verstärkt in die Debatte um die künftige Gestaltung der SPK einbezogen werden.

Die Grundaussage der Empfehlungen betrifft die Notwendigkeit, den Einrichtungen der SPK mehr Autonomie, Gestaltungsfreiheit und Selbstständigkeit einzuräumen.

Mehr Autonomie und Selbststeuerung wird vor allem durch angemessene personelle und finanzielle Ausstattung sowie durch selbstständige Entscheidungsspielräume in einem in diesen Bereichen gesetzten Rahmen erreicht. Dazu gehört auch die finanzielle Auskömmlichkeit zur sachlichen und materiellen Erhaltung der einzelnen Institutionen und ihrer wertvollen Bestände, zur Interaktion mit Nutzenden sowie zur Übernahme neuer Aufgaben, beispielsweise moderner Vermittlungswege musealer Inhalte. Nur dadurch wird eine angemessene Wahrnehmung der inhaltlichen Kernaufgaben der Einrichtungen möglich.

Es bedarf einer austarierten Gestaltung zwischen den administrativen Aufgaben und Infrastrukturen, deren gemeinsame Nutzung die Einrichtungen entlastet und ihnen Gestaltungsfreiraum gibt, wie z.B. im Bereich digitaler Dienste (Verwaltungs-IT, Rechnerkapazitäten, Justiziariat etc.) und denen, die an das spezifische Profil der Bereiche angepasst betrieben werden müssen, z.B. einrichtungsspezifische Aspekte des Marketings und der Kommunikation.

Die Diskussionen um diese einschneidenden Strukturreformen innerhalb der SPK müssen unter Einbeziehung der Einrichtungsleiter*innen und im weiteren Verlauf mit allen Beschäftigten erfolgen, nur so ist eine Akzeptanz der Neuerungen in der Stiftung zu erwarten. Bei den SMB ist hierbei unter ‚Einrichtungsleiter*innen‘ der Kreis aller Museums- und Institutsleitungen gemeint, nicht nur die Generaldirektion der SMB, die einzelnen Museen und Institute müssen wie die übrigen Einrichtungen am Prozess partizipieren und mitwirken können, wenn deren Handlungsfähigkeit und Autonomie festgelegt werden. Darüber hinaus könnte bei diesen Diskussionen eine externe Begleitung / Moderation beispielsweise durch einen Organisationspsychologen hilfreich sein.

Die Aufteilung der Stiftung in drei selbstständige Teile mit teilselbstständiger Anbindung des IAI als An-Institut an die Staatsbibliothek und die Auflösung des Staatlichen Instituts für Musikforschung wird von den Mitgliedern des Gesamtbeirats mehrheitlich nicht befürwortet.

Als Gründe werden gesehen

  • Die derzeit gegebene spartenübergreifende Struktur sollte als Chance für eine zukunftsweisende interdisziplinäre Stiftungsarbeit begriffen werden, statt durch eine Aufteilung nach Sparten überkommene Disziplingrenzen zu stärken.
  • Im internationalen Kontext wird eine Chance vergeben. Selbst wenn die SPK derzeit organisatorisch schlecht aufgestellt ist, ist sie doch die einzige Kultureinrichtung im deutschsprachigen Raum, die überhaupt den Vergleich mit entsprechenden Institutionen des Auslands aufnehmen kann. Die Verknüpfung zwischen Kultur, Kunst, Wissenschaft und Forschung, die in der SPK angelegt ist, entspricht den internationalen Entwicklungen und bietet geeignete Voraussetzungen, um sich mit den globalen Herausforderungen auseinanderzusetzen.
  • Die Konsequenzen für die einzelnen Institutionen sind weitreichend (u.a. paralleler Aufbau notwendiger Infrastruktur, die derzeit in der HV der Stiftung liegt, finanzielle und personelle Erweiterungen, mögliche Zusammenlegung mit bereits existierenden anderen Einrichtungen der Sparte)
  • Für die Diskussion der notwendigen politischen und rechtlichen Diskussionen rund um die Auflösung der Stiftung und ihre Übernahme durch den Bund ist eine längere Zeitspanne einzuplanen, die der inhaltlichen Arbeit der SPK nicht zugutekommt.

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