SPK-Reformkommission beschließt Empfehlungen an den Stiftungsrat: Stärkung von Eigenständigkeit und Zusammenarbeit der Einrichtungen

News vom 24.06.2021

Die Reformkommission der SPK hat in ihrer Sitzung am 18. Juni 2021 Eckpunkte einer Strukturreform der SPK beschlossen, die sie dem Stiftungsrat zur Entscheidung in dessen Sitzung am 29. Juni 2021 empfiehlt. Grundlage des Reformprozesses ist die Strukturevaluation des Wissenschaftsrates vom Juli 2020.

Die im August 2020 vom Stiftungsrat der SPK zur Steuerung des Modernisierungsprozesses eingesetzte Reformkommission hat sich seit Oktober 2020 in sechs mehrstündigen Sitzungen ausführlich mit den Vorschlägen des Wissenschaftsrats befasst und sich dabei auch intensiv mit Vertreterinnen und Vertretern der Einrichtungen der SPK ausgetauscht. Sie hat in ihre Erörterungen ebenfalls die Bemerkungen des Bundesrechnungshofes und Arbeitspapiere des Beratungsunternehmens Partnerschaft Deutschland einbezogen. Ebenso wurden die Anregungen aus der internen Strategiekommission der SPK berücksichtigt, die BKM hat auch Gespräche mit den Personalvertretungen der Stiftung geführt.

Die Reformkommission hat sich nun einstimmig dafür ausgesprochen, im Sinne einer der zentralen Empfehlungen des Wissenschaftsrates die Autonomie der zur SPK gehörenden Museen, Bibliotheken, Archive und Forschungseinrichtungen deutlich zu stärken. Dieses Ziel kann und soll aus Sicht der Kommission bei Erhalt der SPK als Gesamtverbund in grundlegend reformierter Form erreicht werden – allerdings mit der Maßgabe, dass die Stiftung der Öffentlichkeit und den einzelnen Einrichtungen einen echten Mehrwert als spartenübergreifender Kultur- und Wissenschaftsverbund bietet. Die Kommission hat sich hiermit intensiv beschäftigt. Dieser Mehrwert, der nicht zuletzt im breiten Fächerspektrum mit inter- und transdisziplinäre Perspektiven liegt, wurde auch von Einrichtungsleiterinnen und -leitern der SPK in einer umfassenden Stellungnahme überzeugend betont.

Die SPK soll nach den Empfehlungen der Reformkommission künftig von einem Kollegialorgan geleitet werden, dessen Mitglieder auf Zeit bestellt werden und in dessen personeller Zusammensetzung die Einrichtungen repräsentiert werden.

Bislang vor allem in der Hauptverwaltung angesiedelte Serviceaufgaben, insbesondere für Verwaltungs- und IT-Dienstleistungen sowie Bauangelegenheiten, sollen nach dem Votum der Reformkommission künftig von einem „Servicezentrum“ wahrgenommen werden, das hierarchisch nicht über den Einrichtungen angesiedelt ist, sondern neben ihnen steht. Um den einzelnen Museen und Instituten der Staatlichen Museen zu Berlin mehr Eigenständigkeit zu geben, soll es eine weitere Entscheidungs- und Verwaltungsebene zwischen ihnen und dem Kollegialorgan der SPK zukünftig nicht mehr geben.

Die Reformkommission äußert zudem die klare Erwartung, dass alle Einrichtungen der SPK künftig stärker inhaltlich und interdisziplinär zusammenarbeiten.

Die Zusammensetzung des Stiftungsrats der Stiftung soll angepasst werden. So soll die Zahl der im Stiftungsrat vertretenen Länder verringert, zugleich soll er um fachliche Expertise Dritter erweitert werden. In der Reformkommission besteht Einvernehmen darüber, dass Bund und Länder Verhandlungen über eine künftige Finanzierungsstruktur für die Stiftung aufnehmen sollten, die auch gewünschte Qualitätszuwächse berücksichtigt. Sie empfiehlt, dass dies Gegenstand des nächsten kulturpolitischen Spitzengesprächs sein soll.

Das Mandat der Reformkommission soll verlängert werden, um den weiteren Reformprozess zu begleiten. Für die nächsten Schritte hat die Reformkommission bereits weitere Prüfaufträge zur künftigen Struktur der SPK und auch zu ihrer Finanzierung formuliert. Der von der AG Direktionen der Staatlichen Museen zu Berlin vorgeschlagene Zusammenschluss einzelner Museen zu sog. Clustern soll hierbei überprüft werden.

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