Noch keine Empfehlung zum Welfenschatz

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Press release from 01/15/2014

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Die Beratende Kommission, die sich unter Vorsitz von Frau Prof. Dr. Jutta Limbach mit Fragen der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter befasst, hat heute über das Rückgabeersuchen um den so genannten Welfenschatz beraten und die Beteiligten angehört. Sie hat nun die Stiftung Preußischer Kulturbesitz darüber informiert, dass sie in den nächsten Wochen eine Empfehlung abgeben wird.

Hermann Parzinger, Präsident der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, sagt dazu: „Ich konnte in einer freundlichen und konstruktiven Atmosphäre unsere Argumente und Sichtweise darlegen. Wir hoffen natürlich auf eine baldige Empfehlung der Beratenden Kommission. Vor dem Hintergrund der Besonderheiten und Komplexität dieses Falles ist es jedoch nachvollziehbar, dass diese sorgfältig abgewogen und begründet werden muss.“

42 Objekte des so genannten Welfenschatzes im Berliner Kunstgewerbemuseum sind seit April 2008 Gegenstand eines Restitutionsbegehrens. Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz hat sich mit den Umständen ihres Ankaufs intensiv auseinandergesetzt und in umfangreicher wissenschaftlicher Recherchearbeit zahlreiche Fakten zusammengetragen. Im Ergebnis gelangte sie zu der Überzeugung, dass die Voraussetzungen für eine Rückgabe entsprechend den Washingtoner Prinzipien nicht vorliegen.

Diese im Bewusstsein der gebotenen moralischen und historischen Sensibilität getroffene Einschätzung spiegelt die Umstände eines seltenen Einzelfalles wider: Auch wenn der Erwerb des Welfenschatzes nach dem 30. Januar 1933 stattfand und die Personen, von denen die Antragsteller ihren Anspruch ableiten, zu einem durch das NS-Regime verfolgten Personenkreis gehörten, ist dieser Verkauf aus Sicht der Stiftung nicht als NS-verfolgungsbedingte Veräußerung einzuordnen. Dies belegt eine Vielzahl historischer Fakten:

  • Der gezahlte Kaufpreis bewegte sich im Rahmen des Üblichen und Erreichbaren auf dem damaligen sehr angespannten Kunstmarkt.
  • Die Verkäufer erhielten den vereinbarten Kaufpreis zur freien Verfügung.
  • Zudem befand sich der Welfenschatz seit 1930 außerhalb Deutschlands und war zum Zeitpunkt des Verkaufs dem Zugriff des deutschen Staates entzogen.
  • Obwohl der Verbleib des Schatzes seit 1945 bekannt ist, wurden bis 2008 weder Restitutionsbegehren angemeldet noch Entschädigungs- oder Wiedergutmachungsleistungen für den Verkauf geltend gemacht und beansprucht.

Im Gegensatz zu den etwa 50 Restitutionsersuchen, über die die Stiftung seit 1999 auf der Grundlage der Washingtoner Prinzipien, der Gemeinsamen Erklärung und der Handreichung entschieden hat, ist in diesem Fall mit den Antragstellern keine Einigung zustande gekommen. Die SPK hat sich daraufhin dem Wunsch der Gegenseite nicht verweigert, den Fall der Beratenden Kommission vorzulegen. Für die Stiftung ist dies der bisher einzige ihrer zahlreichen Restitutionsfälle, in dem sie diesen Weg gegangen ist.

Der Welfenschatz

Der Welfenschatz wurde über mehrere Jahrhunderte für den Braunschweiger Dom zusammengetragen. Er gelangte 1671 in den Besitz des Welfenhauses, das 1929 den damals aus 82 Objekten bestehenden Schatz an ein Händlerkonsortium verkaufte. Von diesem Konsortium erwarb der preußische Staat im Juni 1935 über die Dresdner Bank 42 Werke für das Schlossmuseum, das heutige Kunstgewerbemuseum der Staatlichen Museen zu Berlin. Derzeit ist er im Bode-Museum ausgestellt. Der im Kunstgewerbemuseum bewahrte Teil des Welfenschatzes umfasst heute 44 Werke der Schatzkunst aus dem 11. bis zum 15. Jahrhundert. Damit ist er der größte deutsche Kirchenschatz im Eigentum einer öffentlichen Kunstsammlung.

Umgang der Stiftung mit Restitutionsersuchen

Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz befasst sich seit den 1990er Jahren aktiv und verantwortungsbewusst mit der Suche nach NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut. Die Vorgaben der „Washingtoner Prinzipien“, die von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden mit einer „Gemeinsamen Erklärung“ und einer „Handreichung“ auf die Gegebenheiten der Bundesrepublik Deutschland übertragen wurden, bilden für die Stiftung stets die unverrückbare Richtschnur ihres Handelns. Sie sind die unerlässliche Grundlage dafür, das Unrecht, das der Nationalsozialismus auch im Kunst- und Sammlungsbereich hinterließ, aufzuarbeiten und nach Möglichkeit wiedergutzumachen.

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