In der DDR entzogenes Kulturgut

In der DDR sind Kulturgüter ihren Eigentümern unrechtmäßig entzogen worden. Diese Fälle werden von den zuständigen Ämtern zur Regelung offener Vermögensfragen bearbeitet. Auf Anfrage unterstützt die Stiftung diese Ämter.

Gemälde „Die beiden Schusterjungen“ von Wilhelm Busch (öffnet Vergrößerung des Bildes)

2007 gab die SPK Gemälde und Objekte an die Erben des Sammlers Meißner zurück. 3 Werke wurden anschließend von den Erben zurückgekauft. © bpk / Nationalgalerie, SMB / Andres Kilger

Sowohl in der sowjetischen Besatzungszone als auch in der DDR wurden nachweislich Kunstwerke, Bücher und andere Kulturgüter ihren Eigentümern entschädigungslos entzogen. Dies erfolgte etwa im Kontext der Bodenreform oder im Zuge politischer Verfolgung. Ein Teil der Objekte gelangte in die Sammlungen der damaligen Staatlichen Museen zu Berlin (Ost). Zum Teil  geschah dies direkt durch eine Übergabe von staatlichen Stellen der DDR an die Museen. In anderen Fällen kauften die Museen selbst solche unrechtmäßig entzogenen Objekte im Kunsthandel ohne ein Wissen um deren Herkunft.

Das Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen (Vermögensgesetz)  und das Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz (EALG) schufen Anfang der neunziger Jahre die Grundlage für den Umgang mit Enteignungen in der DDR. Die früheren Eigentümer von rechtsgrund- und entschädigungslos entzogenen Kulturgütern konnten bis 1993 eine Rückgabe der Objekte beantragen. Für diese Verfahren zuständig sind die Ämter zur Regelung offener Vermögensfragen. Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz unterstützt sie dabei. Auf konkrete Nachfrage recherchiert sie in ihren Beständen nach Objekten mit solcher Provenienz. Darüber hinaus leistet die Stiftung den Vermögensämtern in Amtshilfe Auskunft bei fachlichen Fragen. Rückgabeentscheidungen werden in diesen Fällen ausschließlich von den zuständigen Ämtern getroffen.

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