Fremdbesitz

Als Fremdbesitz werden Objekte bezeichnet, die nicht Eigentum der Stiftung sind und deren Herkunft ungeklärt ist. Die Stiftung bemüht sich, die rechtmäßigen Eigentümer solcher Objekte zu finden und ihnen diese zurückzuerstatten.

Historische Aufnahme des Gemäldes „Reiterschlacht“ (öffnet Vergrößerung des Bildes)

Die „Reiterschlacht“ war 1945 zur Verwahrung in das Depot der Gemäldegalerie gegeben worden. 2005 wurde das Werk an Russland übergeben, nachdem die Herkunft geklärt werden konnte. © Gemäldegalerie, SMB / Jörg P. Anders

Fremdbesitz als Erbe des Zweiten Weltkrieges

Die Einrichtungen der Stiftung bewahren auch Kulturgüter, die nicht Eigentum der Stiftung sind und deren rechtmäßige Eigentümer nicht bekannt oder auffindbar sind. Diese Objekte werden als Fremdbesitz bezeichnet. Es handelt sich häufig um Kulturgüter, die ihren Eigentümern in den Wirren des Zweiten Weltkrieges abhanden kamen.  Sie wurden meist von staatlichen Stellen an eine der heutigen Stiftungseinrichtungen zur Aufbewahrung übergeben. Einige Objekte sind durch Verlagerungen in der Kriegs- und Nachkriegszeit in die Depots und Magazine der Stiftung gelangt. Dabei kann es sich auch um NS-Raubgut handeln.

Daneben gibt es Fälle, in denen bei langfristigen, schon in der Vorkriegszeit erfolgten Leihgaben der Kontakt zum Leihgeber abgerissen ist. Da in den Kriegswirren auch zahlreiche Akten vernichtet wurden, fehlt oft die Möglichkeit, durch eigene Recherche mehr über diese Objekte herauszufinden.

Umgang der Stiftung mit Fremdbesitz

Die Stiftung ist bestrebt, die Eigentumsverhältnisse von Fremdbesitz aufzuklären. Zu diesem Zweck geben die Staatlichen Museen zu Berlin die „Dokumentation des Fremdbesitzes“ als Publikationsreihe heraus. In diesen Katalogen veröffentlichen ihre Sammlungen die Objekte, die sie als Fremdbesitz verwahren. Diese Werke veröffentlicht die Stiftung auch im Internetportal des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste.

Einrichtungen oder Privatpersonen, die Objekte vermissen und im Fremdbesitz der Stiftung vermuten, können sich bei der Stiftung melden. Diese prüft, ob die Anfragenden die tatsächlichen Berechtigten sind. Ist das der Fall, gibt die Stiftung die Objekte in der Regel an den Eigentümer zurück. In anderen Fällen schließt sie auch einen Leihvertrag mit den Eigentümern, der einen Verbleib des Objekts in ihren Beständen ermöglicht.

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