SPK beantragt Klageabweisung im US-Verfahren um Welfenschatz

News vom 30.10.2015

Der im Kunstgewerbemuseum der Staatlichen Museen zu Berlin aufbewahrte Welfenschatz ist seit Februar diesen Jahres Gegenstand einer Klage in den U.S.A.

In dem Gerichtsverfahren Philipp and Stiebel vs. Federal Republic of Germany and Stiftung Preußischer Kulturbesitz hat die SPK am 29. Oktober eine so genannte Motion to Dismiss eingereicht, weil sie die Klage vor einem U.S.-amerikanischen Gericht für unzulässig hält. Darüber hinaus ist die Stiftung, die die Umstände des Verkaufes 1935 gründlich recherchiert hat, weiterhin der Auffassung, dass der Welfenschatz kein Restitutionsfall ist. Zu diesem Ergebnis war 2014 auch die Beratende Kommission gekommen.

„Die SPK bekennt sich die SPK in Fällen von NS-Raubgut klar und deutlich zu fairen und gerechten Lösungen entsprechend den Washingtoner Prinzipien, das habe ich stets deutlich gemacht“, sagte Prof. Dr. Hermann Parzinger, Präsident der SPK. „Im Falle des Welfenschatzes sind wir allerdings nach intensiven Recherchen zu der Auffassung gekommen, dass es sich nicht um NS-Raubkunst handelt und eine Restitution nicht angemessen wäre. Die SPK ist daher der Ansicht, dass diese Klage vor einem U.S.-Gericht nicht begründet ist und zudem aus mehreren wichtigen Gründen, die wir dem Gericht detailliert dargelegt haben, abzuweisen ist.“

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