Gute wissenschaftliche Praxis

Wissenschaftliche Arbeit beruht auf bestimmten Grundprinzipien. Allen voran stehen Ehrlichkeit und Redlichkeit der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Eine wichtige Aufgabe von Wissenschaftseinrichtungen ist es, die Anwendung der Prinzipien guter wissenschaftlicher Praxis zu sichern.

Richtlinie zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis innerhalb der Stiftung Preußischer Kulturbesitz

Wissenschaftseinrichtungen müssen dafür Sorge tragen, dass sich die wissenschaftliche Arbeit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen der guten wissenschaftlichen Praxis bewegt. Dafür hat die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) eine Reihe von Empfehlungen formuliert. Diese Empfehlungen bilden die Grundlage für die „Richtlinie zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis innerhalb der Stiftung Preußischer Kulturbesitz“, die sich die SPK gegeben hat.

Die DFG hat ihre bisherigen Empfehlungen zur guten wissenschaftlichen Praxis überarbeitet. Zum 1. August 2019 hat sie den Kodex "Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis" in Kraft gesetzt. Die rechtsverbindliche Umsetzung des Kodex ist Bedingung für Forschungseinrichtungen, um Fördermittel durch die DFG zu erhalten. Die SPK wird den Kodex bis zum 31. Juli 2022 rechtsverbindlich umsetzen.

Ombudsleute für gute wissenschaftliche Praxis

Die Ombudsleute für gute wissenschaftliche Praxis sind Ansprechpersonen für alle Kolleginnen und Kollegen zum Thema Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis. Sie vermitteln bei Unstimmigkeiten und Streitfragen aus diesem Bereich. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Verdachtsmomente für ein wissenschaftliches Fehlverhalten anderer Beschäftigter haben, können sich ebenfalls an die Ombudsleute wenden.

Die Ombudsleute werden von den Wahlberechtigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der SPK für die Dauer von drei Jahren gewählt.