Parzinger on cultural heritage law: illegal trade no longer a trivial offense

News from 08/02/2017

Vor einem Jahr ist die Novellierung des Kulturgutschutzgesetzes in Kraft getreten. Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz zieht eine positive Bilanz.

Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz sieht positive Entwicklungen nach der Novellierung des Kulturgutschutzgesetzes, die vor einem Jahr in Kraft getreten war. Mit dem neuen Gesetz wurde erstmals ein Einfuhrverbot für Antiken ohne offizielle Ausfuhrgenehmigung des Herkunftslandes erlassen, was internationale Experten jahrzehntelang gefordert hatten.

Hermann Parzinger, Präsident der Stiftung Preußischer Kulturbesitz: „Der illegale Handel mit Kulturgütern ist ein weltweites Problem. Wir müssen darauf hinarbeiten, dass der Wert von Kulturgut, seine gesellschaftliche und kulturelle Rolle eine Anerkennung findet.“

Erhöhte Sorgfaltspflichten für den Handel, der nun die Pflicht hat, darzulegen, dass das angebotene Kulturgut rechtmäßig eingeführt worden ist, sieht Markus Hilgert, Direktor des Vorderasiatischen Museums und Koordinator des Verbundprojekts „ILLICID“, das Methoden der Dunkelfeldforschung im Bereich des Handels mit Kulturgütern erprobt: „Zu unseren Beobachtungen gehört derzeit, dass in Deutschland archäologische Objekte aus dem östlichen Mittelmeerraum in beträchtlichem Umfang zum Kauf angeboten werden, darunter auch zahlreiche Objekte aus dem Irak und Syrien.“

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