Kulturgut in Gefahr: Nationales und internationales Recht

News from 11/25/2014

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Um Raubgrabungen wirksam bekämpfen zu können, müssen rechtliche Mechanismen und Instrumente der neuen Dimension des illegalen Handels angepasst werden. Am zweiten Tag der Tagung „Kulturgut in Gefahr. Raubgrabungen und illegaler Handel“ soll es von 09.00 bis 10.00 Uhr genau darum gehen.

Logo Tagung Kulturgut in Gefahr: Raubgrabungen und illegaler Handel
© SPK / Gestaltung: Zimmermann Editorial

Auf dem Panel „Rechtliche Mechanismen und Instrumente“ sprechen Christian Manhart und Prof. Dr. Sophie-Charlotte Lenski. Es wird moderiert von Markus Hilgert.

Christian Manhart
UNESCO Vertreter in Nepal

  • Studium der Kunstgeschichte und Archäologe in München und Paris
  • bei der UNESCO für den Erhalt von Kulturstätten im französischsprachigen Afrika zuständig, danach für den Erhalt von Kulturgütern in Süd- und Zentralasien verantwortlich, vor allem in Indien, Iran, Bhutan und Afghanistan, dort Sekretär des Internationalen Koordinationskomittees für die Rettung des afghanischen Kulturerbes
  • Leiter der Abteilung für Museen und internationale Kulturkonventionen, dabei u.a. Leitung der Konventionen zum Schutz von Kulturgut im Verteidigungsfalle von 1954, den Kampf gegen unrechtmäßigen Handel mit Kulturgütern von 1970, den Schutz von Unterwasserkulturgütern von 2001, und das zwischenstaatliche Komitee zur Rückführung von Kunstobjekten in ihre Ursprungsländer
  • seit August 2014 UNESCO Repräsentant in Nepal

Abstract
Die Internationale „UNESCO Konvention gegen Illegalen Handel mit Kulturgut“ von 1970 ist weltweit mit 127 Vertragsländern sehr gut ratifiziert. Aber die Konvention sieht keine konkreten strafrechtlichen Handhabungen gegen Schmuggler vor. Deshalb wurde die „UNIDROIT Konvention über gestohlene oder rechtswidrig ausgeführte Kulturgüter“ erarbeitet, die 1995 verabschiedet wurde. Allerdings sind ihr nur 36 Staaten, vor allem Herkunftsländer, beigetreten. Viele große Industrienationen wie Deutschland, die USA, Frankreich oder die Schweiz fehlen. Mögliche Gründe dafür werden in dem Vortrag erörtert. Darüber hinaus werden Beispiele für gelungene und gescheiterte Verhandlungen über Rückgaben von illegal gehandelten Kulturgütern vorgestellt.

Prof. Dr. Sophie-Charlotte Lenski
Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, Medienrecht, Kunst- und Kulturrecht, Universität Konstanz

  • Studium der Rechtswissenschaften in Berlin, Rom und Paris
  • 2005 Erstes Juristisches Staatsexamen
  • 2006 Promotion an der Humboldt Universität zu Berlin
  • 2007 Zweites Juristisches Staatsexamen
  • 2012 Habilitation an der Ludwig-Maximilians-Universität München mit einer Arbeit zum Thema „Öffentliches Kulturrecht – Materielle und Immaterielle Kulturwerke Zwischen Schutz, Förderung und Wertschöpfung“
  • seit 2012 Inhaberin des Lehrstuhls für Staats- und Verwaltungsrecht, Medienrecht, Kunst- und Kulturrecht an der Universität Konstanz

Abstract
Die Behandlung von Kulturgütern im deutschen Recht ist nach wie vor fragmentarisch. Über Jahrzehnte hinweg hat der Gesetzgeber allein die Ausfuhr besonders bedeutsamer Kulturgüter aus Deutschland in den Blick genommen. Die Einfuhr und den Handel insbesondere von solchen Kulturgütern, die illegal aus anderen Staaten nach Deutschland verbracht wurden, hat er hingegen weitestgehend unbeachtet gelassen. Erst das europäische Recht hat eine stärkere Berücksichtigung des Interesses anderer Staaten an ihrem Kulturgut eingefordert, sich dabei aber vor allem auf Fragen der Rückgabe konzentriert. Statt einer europaweiten Konzeption zum Schutz von Kulturgütern steht dort nach wie vor der praktische Umgang mit dem Wegfall der Binnengrenzen und damit möglicher Grenzkontrollen im Mittelpunkt. Auf dieser Grundlage haben sich die bisherigen nationalen Instrumente weder in der Theorie noch in der Praxis bewährt. Ein umfassendes gesetzliches Schutzkonzept, das sich aus der rein nationalen Perspektive löst, ist dringend erforderlich.

Moderation

Prof. Dr. Markus Hilgert
Direktor Vorderasiatisches Museum der Staatlichen Museen zu Berlin

  • Studium der Altorientalistik, Semitistik, Vergleichende Religionswissenschaft und Vorderasiatische Archäologie an den Universitäten Marburg, München und Chicago
  • 1999 Promotion, 2004 Habilitation an der Universität Jena
  • 2007–2014 W3-Professur für Assyriologie an der Universität Heidelberg
  • seit 2009 Vorsitzender der Deutschen Orient-Gesellschaft
  • 2011 Initiator und bis 2013 Sprecher des Sonderforschungsbereichs 933 „Materiale Textkulturen. Materialität und Präsenz des Geschriebenen in non-typographischen Gesellschaften“ an der Universität Heidelberg
  • seit 1. März 2014 Direktor des Vorderasiatischen Museums der Staatlichen Museen zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz

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