Hermann Parzinger zur Umsetzung der Washingtoner Erklärung in der Stiftung Preußischer Kulturbesitz

News from 02/12/2014

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Ende Januar wandte sich Ronald S. Lauder, Präsident der World Jewish Congress, mit einem Fragenkatalog zur Umsetzung der Grundsätze der Washingtoner Erklärung vom Dezember 1998 an deutsche Museen.

Hermann Parzinger, Präsident der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, hat die Anfrage am 5. Februar 2014 wie folgt beantwortet:

Sehr geehrter Herr Lauder,

Ihre Schreiben vom 17. Januar 2014, die in den letzten Tagen in den verschiedenen Direktionen der Staatlichen Museen zu Berlin eingetroffen sind, nehme ich gerne zum Anlass, Ihnen die Haltung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz zur Washingtoner Erklärung von 1998 und deren Umsetzung in allen Einrichtungen der Stiftung darzulegen. Die Staatlichen Museen zu Berlin und die Staatsbibliothek zu Berlin sind die beiden größten Einrichtungen der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, die seit 1998 umfangreiche Restitutionen durchgeführt haben.

Die Frage der Auffindung und Rückgabe von NS-Raubkunst stellt auch heute unvermindert eine Herausforderung an die betreffenden Einrichtungen dar und es gibt einen breiten Konsens zur Umsetzung der im Dezember 1998 formulierten „Washingtoner Prinzipien“ in den deutschen Kunst- und Kultureinrichtungen. In der Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Eigentum, bekannten sich die Verantwortlichen in Deutschland im Dezember 1999 zur Umsetzung dieser Grundsätze. Selbstverständlich gilt dies auch für die von mir geführte Stiftung Preußischer Kulturbesitz.

Mein Amtsvorgänger, Klaus-Dieter Lehmann, hat als Präsident der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) im Juni 1999 – noch vor der offiziellen Bekanntmachung der o.g. Washingtoner Grundsätze in Deutschland– einen Grundsatzbeschluss unseres Stiftungsrats erwirkt, der ganz im Geiste der Washingtoner Grundsätze und der später veröffentlichten „Gemeinsamen Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der Kommunalen Spitzenverbände“ formuliert wurde. Der Stiftungsrat begrüßte dabei die Bemühungen des Präsidenten der SPK, zur Aufklärung entsprechender Sachverhalte beizutragen und die Dokumentationen Dritten zugänglich zu machen. Ferner ermächtigte er den Präsidenten, einvernehmliche Lösungen zu suchen und akzeptiert hierbei auch die Herausgabe von Kunstwerken, selbst wenn dies nicht zwingende Folge einer gesetzlichen Regelung ist. Dahinter steht eine bis heute unveränderte Grundhaltung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, die ich auch 2008 anlässlich einer internationalen Konferenz zu „10 Jahre Washingtoner Prinzipien“ in Berlin formuliert habe. Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz fühlt sich als Nachfolgerin des Trägers der Preußischen Staatlichen Museen und der Preußischen Staatsbibliothek, die im Laufe ihrer Entwicklung maßgeblich von jüdischen Mäzenen gefördert wurden, in besonderer Weise dazu verpflichtet, die einst empfangene Großzügigkeit zum Anlass für weitgreifende Entscheidungen im Umgang mit Restitutionsansprüchen zu nehmen.

Auf dieser Grundlage vom Juni 1999 hat die Stiftung bis heute in nahezu 50 Einzelfällen über Restitutionsfragen entschieden. In den meisten Fällen geschah dies aufgrund von Anträgen, immer wieder führten jedoch auch eigene Recherchen der Einrichtungen zu Rückgaben. Betroffen waren sowohl Werke aus den Staatlichen Museen als auch Bestände aus der Staatsbibliothek zu Berlin. In über 45 Fällen, die zum Teil umfängliche und sehr bedeutende Sammlungskonvolute umfassten, wurde zugunsten einer Rückgabe der betroffenen Objekte entschieden. Einige der restituierten Werke blieben den Sammlungen dennoch erhalten, da sie nach Restitution angekauft werden oder als Dauerleihgabe dort verbleiben konnten.
In wenigen Einzelfällen konnte die SPK den Restitutionsersuchen nicht folgen, da grundlegende Fragestellungen wie die Werkidentität nicht nachweisbar waren.

Stets bildet eine detaillierte, auf den Einzelfall bezogene Provenienzrecherche bei der SPK die Grundlage für eine Umsetzung der Washingtoner Grundsätze sowie für das Verhandeln über faire und gerechte Lösungen.

Neben der Provenienzrecherche in Einzelfällen gibt es bei der Stiftung umfangreiche Aktivitäten zur systematischen Erforschung der nach 1933 erworbenen Bestände. Zunächst gehört zu den Kernaufgaben jedes Wissenschaftlers und jeder Wissenschaftlerin in der Stiftung Preußischer Kulturbesitz die Aufarbeitung und Klärung von Provenienzen der eigenen Bestände. Ein Hauptaugenmerk liegt selbstredend auf den Werken, die zwischen 1933 und 1945 in die Sammlungen aufgenommen wurden.  Da die Provenienzrecherche aber in vielen Fällen besondere, vertiefte Kenntnisse erfordert, gibt es auch eine Reihe von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die sich ausschließlich mit diesem Thema befassen. So ist für den Bereich der Staatlichen Museen zu Berlin eine unbefristete Vollzeitstelle im Zentralarchiv der Staatlichen Museen zu Berlin eingerichtet worden. Auftrag dieser Mitarbeiterin ist die systematische Erschließung aller Sammlungsinventare und Archivalien der Erwerbungen ab 1933 und die Koordinierung der umfänglichen museumsinternen Provenienzforschung ist, um die Herkunft der Werke in ihren Sammlungen – insbesondere aus ehemals jüdischem Kunstbesitz – zu klären. Für die Erforschung der Provenienz bestimmter weiterer Bestandsgruppen wurden daneben zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewonnen, die diese Konvolute auf Projektbasis bearbeiten.

Im Bibliotheksbereich der SPK sind es vor allem die aktiven Recherchen der Staatsbibliothek, die in den letzten Jahren immer wieder zu Restitutionen geführt haben. Das dort durchgeführte Langzeit-Projekt zur Aufklärung der Wirkungen der „Reichstauschstelle” förderte zahlreiche Hinweise zutage, denen intensiv nachgegangen wird.

Erkenntnisse der Einrichtungen der Stiftung über Verdachtsfälle werden nach Abschluss der internen Provenienzforschung auch an die Datenbank Lost Art der Koordinierungsstelle für Kulturgutverluste in Magdeburg geliefert und sind damit international allen Interessierten öffentlich zugänglich.

Abschließend möchte ich noch darauf hinweisen, dass das Zentralarchiv der Staatlichen Museen zu Berlin als Einrichtung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz umfangreiche und bedeutende Archivbestände verwahrt, die für alle Provenienzforscherinnen und –forscher zugänglich sind. Insbesondere die historischen Dokumente aus der Zeit zwischen 1933 und 1945 beinhalten Korrespondenzen, die schon mehrfach zur Aufklärung von Provenienzen beitragen konnten, nicht nur in den von der Stiftung selbst bearbeiteten Fällen.

Sehr geehrter Herr Lauder, ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen bei Ihrem Wirken um die Umsetzung der Washingtoner Prinzipien geholfen zu haben und möchte Ihnen versichern, dass meine Institution diesen Weg der Aufklärung und Transparenz auch in der Zukunft weiter beschreiten wird.

Gerne stehe ich Ihnen bei Gelegenheit auch für einen persönlichen Gedankenaustausch zur Verfügung.

Mit den besten Grüßen
Ihr

Prof. Dr. Hermann Parzinger

Umfrage des World Jewish Congress an deutsche Museen zu den Grundsätzen der Washingtoner Erklärung vom Dezember 1998

In der Stiftung Preußischer Kulturbesitz am 17. Januar 2014 gerichtet an den Direktor der Nationalgalerie der Staatlichen Museen zu Berlin, Udo Kittelmann.

Sehr geehrter Herr Kittelmann,

der Münchner Kunstfund vor einigen Wochen hat erneut die Frage aufgeworfen, welche Anstrengungen deutsche Museen und Kunstgalerien unternommen haben, die in der Washingtoner Erklärung von 1998 niedergelegte und von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnete Selbstverpflichtung umzusetzen.

Ich erlaube mir, Ihnen in diesem Zusammenhang die nachfolgenden Fragen zu stellen, die direkt auf die Grundsätze der Washingtoner Erklärung Bezug nehmen.

1. "Kunstwerke, die von den Nationalsozialisten beschlagnahmt und in der Folge nicht zurückerstattet wurden, sollten identifiziert werden."
Wurden oder werden in Ihrem Haus Maßnahmen unternommen, um mögliche NS-Raubkunst in Ihrem Besitz zu identifizieren?

2. "Einschlägige Unterlagen und Archive sollten der Forschung gemäß den Richtlinien des International Council on Archives zugänglich gemacht werden."
Sind Ihre Archive und Aufzeichnungen für die Provenienzforschung zugänglich?

3. "Es sollten Mittel und Personal zur Verfügung gestellt werden, um die Identifizierung aller Kunstwerke, die von den Nationalsozialisten beschlagnahmt und in der Folge nicht zurückerstattet wurden, zu erleichtern."
Haben Sie ausreichende Ressourcen für solche Nachforschungen zur Verfügung?

4. "Es sollten alle Anstrengungen unternommen werden, Kunstwerke, die als durch die Nationalsozialisten beschlagnahmt und in der Folge nicht zurückerstattet identifiziert wurden, zu veröffentlichen, um so die Vorkriegseigentümer oder ihre Erben Ausfindung zu machen."
Hat Ihr Haus Maßnahmen ergriffen, um die rechtmäßigen Eigentümer von Raubkunst zu ermitteln?

5. "Es sollten Anstrengungen zur Einrichtung eines zentralen Registers aller diesbezüglichen Informationen unternommen werden."
Haben Sie die im Besitz Ihres Museums befindliche Raubkunst an das zentrale Register www.lootedart.com  oder ein anderes Register gemeldet?

6. "Die Vorkriegseigentümer und ihre Erben sollten ermutigt werden, ihre Ansprüche auf Kunstwerke, die durch die Nationalsozialisten beschlagnahmt und in der Folge nicht zurückgegeben wurden, anzumelden."
Ermutigen Sie die rechtmäßigen Eigentümer, Ansprüche geltend zu machen?

7. "Wenn die Vorkriegseigentümer von Kunstwerken, die durch die Nationalsozialisten beschlagnahmt und in der Folge nicht zurückgegeben wurden, oder ihre Erben ausfindig gemacht werden können, sollten rasch die nötigen Schritte unternommen werden, um eine gerechte und faire Lösung zu finden, wobei diese je nach den Gegebenheiten und Umständen des spezifischen Falls unterschiedlich ausfallen kann."
Gibt es aktuell Fälle in Ihrem Verantwortungsbereich, bei denen die Restitution eines geraubten Kunstwerkes in Betracht gezogen bzw. durchgeführt wurde/wird?

8. "Wenn bei Kunstwerken, die nachweislich von den Nationalsozialisten beschlagnahmt und in der Folge nicht zurückgegeben wurden, die Vorkriegseigentümer oder deren Erben nicht ausfindig gemacht werden können, sollten rasch die nötigen Schritte unternommen werden, um eine gerechte und faire Lösung zu finden."
Trägt Ihr Museum in Fällen geraubter Kunst, bei denen sich die rechtmäßigen Eigentümer oder anspruchsberechtigte Erben nicht mehr ermitteln lassen, zu einem Ausgleich des begangenen Unrechts bei?

9. Welche über die Grundsätze der Washingtoner Erklärung hinausgehenden Anstrengungen hat Ihr Haus bislang unternommen bzw. planen Sie zu unternehmen, um während der NS-Herrschaft begangenes Unrecht zu thematisieren?

10. Halten Sie weitere gesetzliche Klarstellungen für notwendig, um die Rückgabe von NS-Raubkunst auf eine solide Grundlage zu stellen, und falls ja, welche?

Dieses Schreiben geht gleichlautend an alle öffentlichen deutschen Museen. Wir beabsichtigen, die Antworten zum 28. Februar 2014 der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, um dadurch eine Meinungsbildung auf Faktenbasis zu ermöglichen. Für eine Antwort Ihrerseits in den nächsten Wochen an unser Brüsseler Büro (Rue de Stassart 84, B-1050 Brüssel, Email: info@worldjewishcongress.org) wären wir deshalb sehr dankbar.

Für die jüdische Gemeinschaft weltweit, deren politische Belange der Jüdische Weltkongress vertritt, sind überzeugende Antworten auf diese Fragestellungen von größter Bedeutung, sowohl in rechtlicher als auch in moralischer Hinsicht. Für Ihre Unterstützung und Ihre Mitwirkung danke ich Ihnen schon jetzt.

Mit freundlichen Grüßen,

Ronald S. Lauder
Präsident

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