Struktur

Die Stiftung bildet seit 1957 das Dach für fünf Einrichtungen, die die ehemals preußischen Sammlungen bewahren. Über ihren Stiftungsrat sind der Bund und alle Bundesländer an der Arbeit und Entwicklung der Stiftung beteiligt.

Die Struktur der Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Die Struktur der Stiftung Preußischer Kulturbesitz

Der Stiftung Preußischer Kulturbesitz wurde in ihrem Errichtungsgesetz von 1957 die Verwaltung des preußischen Kulturbesitzes übertragen. Seither bildet sie das Dach für jene Museen, Bibliotheken, Archive und Institute, die die preußischen Sammlungen bewahren: die Staatlichen Museen zu Berlin, die Staatsbibliothek zu Berlin, das Geheime Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz, das Ibero-Amerikanische Institut und das Staatliche Institut für Musikforschung mit dem Musikinstrumenten-Museum. Seit der Wiedervereinigung Deutschlands gehören auch jene Sammlungen zur Stiftung, die bis dahin auf dem Gebiet der ehemaligen DDR lagen. 

Die Struktur der Stiftung spiegelt den kooperativen Föderalismus Deutschlands im Kulturbereich wider. Der Bund und seit 1992 alle 16 Bundesländer haben an dieser einzigartigen nationalen Stiftung Anteil. Vertreterinnen und Vertreter des Bundes und der Bundesländer bilden den Stiftungsrat, das oberste Entscheidungsorgan der Stiftung. 

Zur Stiftung zählt ebenfalls ein Beirat. Dieser ist ein mit unabhängigen Expertinnen und Experten besetztes Gremium. Er berät den Stiftungsrat und den Präsidenten in fachlichen und wissenschaftlichen Angelegenheiten.