Was ist beim Besuch von Einrichtungen der SPK zu beachten?

News vom 28.04.2020

COVID-19: In allen Einrichtungen arbeitet das Personal mit Hochdruck an der Umsetzung aller notwendigen Abstands- und Hygienemaßnahmen, um die Gesundheit sowohl unserer Besucher*innen und Nutzer*innen als auch unserer Mitarbeiter*innen zu schützen. Bitte unterstützen Sie uns dabei. Beachten Sie bei Ihrem Besuch die aktuellen Empfehlungen des Robert Koch-Instituts und des Bundesministeriums für Gesundheit. Berücksichtigen Sie insbesondere folgende Regeln, die in allen Einrichtungen der SPK gelten.

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© SPK/Dominik Twillemeier mit wortwolke.com

Abstand halten!

Wie überall gilt: Halten Sie zu allen Zeiten mindestens 1,50 Meter Abstand zu anderen Personen. Bleiben Sie bitte zuhause, wenn Sie Krankheitszeichen oder Atemwegssymptome zeigen. Auch, wenn Sie innerhalb der letzten zwei Wochen engen Kontakt mit einer erkrankten Person hatten, sollten Sie zuhause bleiben.

Mund-Nasen-Schutz („Community-Maske“) aufsetzen!

Ein Mund-Nasen-Schutz (MNS) kann infektiöse Tröpfchen beim Ausatmen, Sprechen, Niesen oder Husten zurückhalten und verhindern, dass sie andere Menschen treffen. Er kann also nur das Gegenüber schützen. Deshalb werden alle Mitarbeiter*innen in den öffentlichen Bereichen unserer Häuser eine Mund-Nase-Bedeckung tragen. Gleichzeitig müssen auch Sie als Besucher*innen und Nutzer*innen eine Mund-Nase-Bedeckung tragen, solange Sie sich in einer Einrichtung der SPK befinden. Denn auch unsere Mitarbeiter*innen, die Ihnen die Nutzung von Bibliotheken und den Besuch von Museen ermöglichen, müssen geschützt werden.

Bitte beachten Sie: Die aktuelle Verordnung des Berliner Senats schreibt vor, dass Sie ab dem 27. April bereits bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel (S- und U-Bahn, Bus) eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen müssen.

Eine Alltagsmaske reicht für den Besuch aus. Medizinische Masken sind derzeit nur schwer erhältlich und sollten unbedingt medizinischem Personal vorbehalten bleiben. Die SPK hat deshalb schon Ende März der Kassenärztlichen Bundesvereinigung größere Mengen an Schutzkleidung (FFP3-Masken, Vlies-Hauben, Handschuhe, Tyvek-Schutzanzüge, Tyvek-Überschuhe u.a.) zur Verfügung gestellt. Die Materialien sind eigentlich für Restaurator*innen bestimmt, die teilweise bei ihrer Arbeit mit gefährlichen Stoffen zu tun haben, doch Kliniken und Praxen brauchen die Schutzkleidung momentan dringender. 

Selbstgenähte Mund-Nasen-Schutzmasken filtern weniger effizient als medizinische, doch auch sie verringern die Wahrscheinlichkeit, dass Erkrankte weitere Personen mit dem Corona-Virus anstecken. Wenn Sie über gar keine Maske verfügen, bedecken Sie Ihren Mund und Ihre Nase zumindest mit einem Tuch oder Schal. Denn jeder Mund-Nasen-Schutz kann einen Beitrag dazu leisten, die Ausbreitung des Corona-Virus in der Bevölkerung einzudämmen – allerdings nur, wenn auch weitere Hygieneregeln wie das regelmäßige Händewaschen sowie Husten- und Niesregeln eingehalten werden.

Allgemeine Hygieneregeln beachten!

  • Niesen und Husten Sie in Ihre Armbeuge oder in ein Einmaltaschentuch.
  • Waschen Sie regelmäßig Ihre Hände, insbesondere nach dem Toilettenbesuch, dem Naseputzen, Niesen oder Husten. Feuchten Sie Ihre Hände dafür unter fließendem kalten oder lauwarmen Wasser an und waschen Sie beide Hände gründlich (mind. 30 Sekunden lang) mit Seife. Seifen Sie die Handinnenflächen und den Handrücken gründlich ein. Reinigen Sie mit der Seife auch die Handgelenke, die Fingerspitzen, die Fingerzwischenräume, Fingernägel und Daumen. Spülen Sie Ihre Hände abschließend unter fließendem Wasser gut ab. Schließen Sie den Wasserhahn möglichst mit Ihren Ellenbogen oder einem Einwegtaschentuch. Trocknen Sie Ihre Hände danach gründlich ab, am besten mit einem frischen Einmalhandtuch.
  • Vermeiden Sie es, sich mit den Händen ins Gesicht zu fassen und Mund, Augen oder Nase zu berühren.

Wie sorgt die SPK für Ihren Schutz?

  • Zusätzlich zu den bereits vorhandenen Schutzscheiben werden weitere Spuckschutzvorrichtungen bspw. aus Plexiglas installiert. Diese Maßnahme trägt dazu bei, in Bereichen mit besonders hoher Kontaktfrequenz wie der Garderobe, dem Kassenbereich oder Ausgabestellen die Ansteckungsgefahr zu minimieren. Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, wenn im Garderobenbereich einiger Einrichtungen die Schließfächer derzeit nur eingeschränkt genutzt werden können. 
  • Damit ein Mindestabstand zu jeder Zeit eingehalten werden kann, werden in allen Einrichtungen Maßnahmen zur Regulierung des Besucher- und Nutzerzugangs durchgeführt. Zum Beispiel durch die Vergabe von Zeitfenstern, den Verkauf von Online-Tickets oder spezielle Wegeführungen in den Häusern. 
  • Kontaktflächen wie Türklinken und Arbeitstische werden von unserem Personal in regelmäßigen Abständen gereinigt und desinfiziert.

Detailliertere Informationen über Angebote, Maßnahmen sowie Regeln für Besucher*innen und Nutzer*innen werden auf den Websites der einzelnen Einrichtungen veröffentlicht.

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