Debatte um Nofretete-Scan

News vom 06.12.2019

Wie weit geht open access, wie frei soll der Zugang zu Inhalten im Internet sein? Diese Frage stellt sich auch für die SPK im Zuge der Digitalisierung ihrer Sammlungen.

Vor rund zehn Jahren erstellten die Staatlichen Museen zu Berlin einen 3D-Scan der Büste der Nofretete, um eine möglichst originalgetreue Replik in das Repertoire der Gipsformerei aufnehmen zu können. Zuvor basierten deren Repliken auf einer 1921 von der Bildhauerin Tina Haim-Wentscher angefertigten Nachbildung. Der neue Scan ermöglicht eine deutlich detailgetreuere Darstellung.

Im November 2019 veröffentlichte der „Multimedia-Künstler und 3D-Scanning und Printing Consultant“ Cosmo Wenman diesen Scan, den ihm die SPK zur Verfügung gestellt hatte, wie er meint, nur aufgrund der Druckes, den er durch Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz aufgebaut habe. Wenman, der als Aktivist zugunsten öffentlicher Zugänglichkeit von Kunstwerken bekannt ist, hat bereits in seiner ersten Anfrage an die SPK das Informationsfreiheitsgesetz angeführt. Eine Antwort hätte er auch ohne die Berufung auf dieses erhalten.

Die Staatlichen Museen zu Berlin hatten den Scan nicht frei verfügbar online gestellt, unter anderem weil er nicht mit diesem Ziel erstellt worden war, sondern als Arbeitsschritt im Workflow der Gipsformerei.

Als staatliche Kultureinrichtung, die überwiegend aus Steuergeldern finanziert wird, ist die SPK nicht nur an gesetzliche Rahmenbedingungen gebunden, sondern auch den staatlichen Zuwendungsgebern rechenschaftspflichtig. In § 5 Abs. 4 Informationsweiterverwendungsgesetz ist festgelegt, dass Kultureinrichtungen, die Informationen zur Weiterverwendung zur Verfügung stellen, in die Entgelte auch eine "angemessene Gewinnspanne" einberechnen dürfen. Diesem Recht liegt jedoch auch die Erwartung zu Grunde, dass die Kultureinrichtungen dieses Potential nutzen, um damit den deutschen Steuerzahler zu entlasten. Insofern erfüllt die Stiftung Preußischer Kulturbesitz den Auftrag der Zuwendungsgeber, wenn sie sich bemüht, durch die Erzielung von Umsätzen Einnahmen zu erwirtschaften, die den Zuwendungsbedarf senken.

Bei seiner Anfrage wollte sich Herr Wenman ausdrücklich nicht dazu verpflichten, die Daten nur nichtkommerziell zu nutzen und bei kommerzieller Nutzung eine Gebühr abzuführen.

Grundsätzlich strebt die SPK umfassenden open access an. Zu dem Thema wird auch in Deutschland eine rege Debatte geführt, die zu einer Veränderung der grundsätzlichen Haltung hierzu führen könnte. Dies ist aber eine Frage, die nicht die Stiftung allein entscheidet, sondern die einer ausführlichen Debatte der in Deutschland maßgeblichen Stakeholder und letztlich einer politischen Entscheidung bedarf.

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