Welfenschatz: Entscheidung über Zulässigkeit der Klage

News vom 31.03.2017

In dem US-Verfahren um den Welfenschatz hat das Gericht heute über die Zulässigkeit der Klage gegen SPK und Bundesrepublik Deutschland entschieden.

Im Februar 2015 wurde bei einem US-amerikanischen Gericht eine Klage auf Herausgabe des Welfenschatzes eingereicht. Der Welfenschatz ist einer der bedeutendsten Kirchenschätze des Mittelalters. Er wird im Kunstgewerbemuseum der Staatlichen Museen zu Berlin bewahrt.

Nach Auffassung der SPK gehört diese Restitutionsklage nicht vor ein U.S.-amerikanisches Gericht. Sie hatte daher beantragt, die Klage abzuweisen. Ende März 2017 hat das Gericht diesem Antrag in einigen Punkten stattgegeben, die Klage aber in anderen Punkten für zulässig erklärt. Die SPK wird die Entscheidung genau ansehen und die weiteren Schritte prüfen.

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